20.06.2012 - 4.11 Anonymisierte Bewerbungsverfahren

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Frau Dr. Schröter bringt den Antrag unter Bezugnahme auf die dazu in der Stadtverordnetenversammlung geführte Diskussion ein und betont, dass es schon antidiskriminierend sei, wenn bestimmte Dinge zunächst nicht mitgeteilt werden. Herr Exner betont, dass es  diesbezüglich Tests gegeben habe, deren Ergebnisse sehr spannend seien. Deshalb wurde das auch intern bereits diskutiert – die Einführung bedarf jedoch einer gewissen Vorbereitung, eines behutsamen Herangehens und eines Probelaufs, denn ganz ohne Schwierigkeiten sei das nicht, weil bestimmte Ansprüche z. B. Schwerbehinderter nach dem SGB berücksichtigt werden müssen. Deshalb schlage er die Einführung ab dem 01.01.2013 auf Probe, befristet für ein Jahr, vor sowie einen Zwischenbericht im November 2013.

 

Bezug nehmend auf die von Herrn Schultheiß geäerten Bedenken bei der praktischen Umsetzung entgegnet Frau Dr. Schröter, dass damit die erste Phase der Bewerbung – also die Vorauswahl – gemeint sei. Sie erklärt sich mit den von Herrn Exner vorgeschlagenen Änderungen einverstanden.  Der so geänderte Beschlusstext wird zur Abstimmung gestellt:

 

Reduzieren

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, in allen Geschäftsbereichen der Stadtverwaltung so schnell wie möglich ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren für alle Stellenausschreibungen dauerhaft r einen Probezeitraum ab 01.01.2013r ein Jahr einzuführen. Zudem wird er beauftragt, sich ebenfalls auch in allen kommunalen Unternehmen r die auf eine flächendeckende Einführung anonymisierter Bewerbungsverfahren einzusetzen hinzuwirken.

Der Stadtverordnetenversammlung soll zu ihrer Sitzung im August 2012 ist zu ihrer Sitzung im November 2013 ein erster diesbezüglicher Bericht vorgelegt werden Zwischenbericht vorzulegen.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            13

Ablehnung:                              1

Stimmenthaltung:                2