20.06.2012 - 4.5 Richtlinie für In-House-Geschäfte zwischen der ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Der Oberbürgermeister verweist auf die am 30. Mai dazu ausgereichte neue Fassung, die in den Fraktionen beraten werden sollte. Da es dazu keinen Redebedarf gibt, wird diese Fassung zur Abstimmung gestellt:

 

Reduzieren

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt sicherzustellen, dass bei In-House-Geschäften aller Art die kommunalen, rechtlich selbständigen Unternehmen als In-House-Auftragnehmer vorher Erklärungen darüber abgeben, welche Teile des Auftrages mit den vorhandenen personellen und sächlichen Mitteln selbst erbracht werden und welche fremd vergeben werden sollen.

Der Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter wird beauftragt sicherzustellen, dass in den Satzungen der städtischen Gesellschaften deren Eigenschaft als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgehalten wird. Die Mustersatzung ist entsprechend anzupassen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            14

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                2