20.06.2012 - 4.7 Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsrä...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Scharfenberg verweist auf die Passage – Seite 7 – Selbstbindungsbeschluss, mit der seine Fraktion entsprechende Schwierigkeiten habe. Dies, so Herr Exner, sei nicht zwingend vorgegeben, sondern habe schon allein aus rechtlichen Gründen einen Appellcharakter. Herr Dr. Wegewitz betont, dass die empfohlenen Verhaltensregeln hiermit verstärkt werden sollen. Da er aber auch festgestellt habe, dass hier nicht der korrekte Wortlaut der DS 11/SVV/1001 wiedergegeben werde, sollte dies angepasst und das Wort „Selbstbindung“ gestrichen werden, so dass der Text auf Seite 7 jetzt laute:

 

Der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung hat unter der DS 11/SVV/1001 am 8. Februar 2012 für die zukünftige Vergabe von Aufsichtsratsmandaten durch die Stadtverordnetenversammlung folgende Verhaltensregeln empfohlen:

 

?              Als Vertreter/in in einem Aufsichtsrat kann benannt werden, wer in Anlehnung an den Corporate Governance Kodex der Landeshauptstadt Potsdam keine Interessenkonflikte aufgrund einer Geschäftsbeziehung, Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Lieferanten, Kreditgebern, sonstigen Geschäftspartnern oder Empfängern von Sponsoringleistungen hat.

 

?              Jeder Vertreter einer Fraktion darf maximal in zwei Aufsichtsräten vertreten sein.

 

?              Städtische Aufsichtsräte werden nach zwei vollständigen Amtszeiten im Aufsichtsrat nicht erneut für denselben Aufsichtsrat benannt.

 

Bezug nehmend auf die Seite 9, Punkt 3.2.2, 2. Absatz fragt Frau Dr. Müller nach den Folgen eines nicht arbeitsfähigen Aufsichtsrates und den Möglichkeiten, Änderungen bezüglich der betroffenen Person vorzunehmen. Herr Exner betont, dass dies immer eine missliche Situation sei, aber derjenige, der nicht zur Aufsichtsratssitzung erscheint, trotzdem in der Verantwortung stehe. Es bleibe dann nur, mit dem Entsendenden zu sprechen oder zu prüfen, ob gemäß BbgKVerf eine Abberufung aus wichtigem Grund möglich sei.

 

Der vorliegende Antrag wird mit der o.g. Ergänzung zur Abstimmung gestellt:

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Handlungskatalog für Mitglieder von Aufsichtsräten in städtischen Unternehmen bzw. Unternehmen mit städtischer Beteiligung der Landeshauptstadt Potsdam gemäß Anlage.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            14

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                2

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Anlagen zur Vorlage