09.08.2012 - 2.1 Verzicht auf Laubbläser
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere
- Datum:
- Do., 09.08.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
12/SVV/0200 Verzicht auf Laubbläser
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Als Tischvorlage wurde folgender Änderungsvorschlag ausgereicht, der kurz durch Frau Anlauff erläutert wird.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass für Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam oder der städtischen Betriebe im Umfeld von Wohnbebauung eine zeitnahe Umstellung von kraftstoffbetriebenen,- auf Elektrolaubbläser erfolgt. Den städtischen Betrieben und direkt der Stadt unterstellten Reinigungsunternehmen wird dabei eine Frist bis zum Jahreswechsel 2012/13 gesetzt, deren externen Vertragspartner vollziehen die Umstellung bei nächster sich bietender Gelegenheit, spätestens aber bis zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit. Für das Schließen neuer Verträge ist der Verzicht auf kraftstoffbetriebene Laubbläser von Seiten der Vertragsparteien Bedingung.
Die Stadtverordnetenversammlung soll erstmals im Dezember 2012 und von da an regelmäßig über den Stand der Umstellungen informiert werden.
Herr Butzmann (Bereich Grünflächen) macht deutlich, dass die im Änderungsvorschlag benannte Frist nicht zu halten ist. Die Investitionsmittel für 2012 sind verplant. Die Investitionsplanung für 2013 ist auch erfolgt. Des Weiteren gibt es im Bestand Geräte, die vor einem Jahr angeschafft wurden, die dann ausgesondert werden müssten. Er bittet, die Frist der Umstellung auf Elektrogeräte zeitlich weiter nach hinten zu schieben. Die Abschreibungsfrist für einen Laubbläser beträgt 6 Jahre. Die Umsetzung des Antrages widerspricht dem sparsamen Einsatz von Haushaltsmitteln.
Herr Kirsch schlägt vor zu beschließen, dass zukünftig bei Neuausschreibungen und Neuanschaffungen ausschließlich Elektrogeräte zu beschaffen sind.
Frau Walter merkt an, dass auch im privaten Bereich der Einsatz von Laubbläsern zugenommen hat. Sie fragt, ob dies durch die Stadtordnung geregelt werden könne.
Herr Schwarze verweist auf die Europäische Lärmschutzordnung hin, die seit 2002 in Kraft ist. Gegen diese wird seit Jahren verstoßen.
Herr Teuteberg schlägt folgende Änderung vor: Streichung des 2. Satzes. Änderung des jetzt 3. Satzes wie folgt: Bei Schließen neuer Verträge und Neuanschaffungen ist der Verzicht auf kraftstoffbetriebene Laubbläser von Seiten der Vertragsparteien Bedingung.
Änderung des letzten Satzes wie folgt: Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung soll erstmals im September 2013 und von da an regelmäßig über den Stand der Umstellungen informiert werden.
Frau Anlauff übernimmt die Änderungen.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sicherzustellen, dass für Pflegemaßnahmen in Verantwortung der Stadt Potsdam oder der städtischen Betriebe im Umfeld von Wohnbebauung eine zeitnahe Umstellung von kraftstoffbetriebenen,- auf Elektrolaubbläser erfolgt. Bei Schließen neuer Verträge und Neuanschaffungen ist der Verzicht auf kraftstoffbetriebene Laubbläser von Seiten der Vertragsparteien Bedingung.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung soll erstmals im September 2013 und von da an regelmäßig über den Stand der Umstellungen informiert werden.