09.08.2012 - 2.5 Systematik zur Einordnung der Straßen in Reinig...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Herr Heuer weist darauf hin, dass in der Sitzung am 19.06.2012 lediglich eine Abstimmung zu den Änderungsanträgen erfolgt ist. Er bittet um Abstimmung über die so geänderte Drucksache.

 

Reduzieren

Der Ausschuss r Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Straßenreinigungssatzung 2013 folgende Systematik zu verwenden:

 

              Modul 1              Modul 2

              Kehrmasch              Handreiniger

 

RK 1              Brandenb. Str.+ Friedr-Ebert-Str.                gl.              x              x

RK 2              Innenstadt von Potsdam              2xwöchentl              x              x

RK 3              Innenstadt von Babelsberg              chentl.                  x              x               Innenstadt-

                                                                      zentren

 

RK 4              Magistralen              14tägig              x

RK 5              Erschließungsstr. in Wohngeb.              4wöchentl.              x                            äere

                                                                      Stadtbereiche

RK 6              Anliegerstraßen                                         

 

+ Ergänzung:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Straßenreinigungssatzung 2013 einen Entwurf nach folgender Systematik zu erarbeiten und bis spätestens im Oktober 2012 dem KOUL-Ausschuss vorzulegen. Die wirtschaftlichen Auswirkungen sind zu prüfen und ein Entwurf der Gebührensatzung ist zum gleichen Termin vorzulegen.

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Systematik dient als Orientierung für die Zuordnung von Stren zu den Reinigungsklassen 1-5. Primat bei der Zuordnung zu den RK soll die Zielstellung haben, dass die Straßen entsprechend den Erfordernissen gereinigt werden, hierbei sind die Erfahrungen der vergangenen Jahre  zugrunde zu legen.

Änderungen zwischen den RK 1-5 (Reinigung durch die Stadt) und der RK 6 (Reinigung durch die Anlieger) sollen nur dann erfolgen, wenn dies die Mehrheit der Anlieger wünscht oder die derzeitige Reinigung nicht das gewünschte Ergebnis hat. Die abschließende Entscheidung hierzu trifft die SVV mit dem jährlichen Beschluss zur Straßenreinigungssatzung für das Folgejahr.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            8

Ablehnung:                            0

Stimmenthaltung:              2