22.08.2012 - 5.6 Satzungsbeschluss Bebauungsplan Nr. 55 "Angerma...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Herr Schwarz, Vertreter einer Gruppe von Bürgern, die von der geplanten Nutzung betroffen sind, das Rederecht.

Er äert sich zur Historie des Grundstückes, dessen Bewohner sich gegen die Errichtung eines Einkaufszentrums aussprechen.

 

 

Die Ausschüsse für Stadtentwicklung und Bauen sowie für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung haben der Vorlage zugestimmt.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Abwägungsergebnisse zu den Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gem.  § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan Nr. 55 „Angermannsiedlung/Nedlitzer Straß, 1. Änderung „Teilbereich Nahversorgungszentrum Erich-Arendt-Straß zu billigen (siehe Anlage 3).

 

2.      Bebauungsplan Nr. 55 „Angermannsiedlung/Nedlitzer Straße”, 1. Änderung „Teilbereich Nahversorgungszentrum Erich-Arendt-Straß als Satzung unter Billigung der dazugehörigen Begründung (siehe Anlage 1 und 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit 23 Ja-Stimmen angenommen,

bei 14 Nein-Stimmen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen