22.08.2012 - 5.14 Städtebaulicher Vertrag Großbeerenstraße 301-309

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion BürgerBündnis, hat seine Befangenheit erklärt und nimmt an der Beratung und Abstimmung der DS 12/SVV/0411 nicht teil.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage  mit folgender Änderung zugestimmt:

 

Städtebaulicher Vertrag,  § 2

(13) Bei Nichteinhaltung der Regelungen aus Anlage 5 zahlt die Investorin pro nicht eingehaltener Regelung Nr. 3, 6, 7 und 9 eine Vertragsstrafe von bis zu 5.000 €, pro nicht eingehaltener Regelung Nr. 1, 2, 4, 5, 6 und 8 eine Vertragsstrafe von bis zu 50.000 €.

 

Redaktionelle Korrektur in der Begründung:

Unter Hinweise auf die Gliederung der Beschlussvorlage auf Seite 3 steht fälschlicherweise Städtebaulicher Vertrag Hermannswerder. Richtig ist: Großbeerenstraße 301 - 309).                      

 

 

Änderungsantrag:

Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Im städtebaulichen Vertrag Großbeerenstraße 301 – 309 ist das in Anlage 2 dargestellte Baugebiet 2 A um ca. 20 Meter nach  Süden zu verrücken.

 

Abstimmung:

Dieser Änderungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der städtebauliche Vertrag Großbeerenstraße 301 – 309 ist mit nachstehendem Passus im § 2 „Verpflichtungen der Investorin“ um den Punkt 1 a zu ergänzen:

 

Die Investorin verpflichtet sich, mit der Beantragung der Baugenehmigung eine Abschätzung des durch die Baumaßnahme zu erwartenden zusätzlichen Infrastrukturbedarfs (Verkehr, Schulen, Kita) vorzunehmen.

 

Abstimmung:

Dieser Ergänzungsantrag wird

 

mit 23 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei 15 ja-Stimmen.

 

 

Die Vorlage wird mit der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfohlenen Änderung im Städtebaulichen Vertrag (§ 2) und der redaktionellen Korrektur zur Abstimmung gestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Dem zwischen der Landeshauptstadt Potsdam und der Kirsch & Drechsler Hausbau GmbH  geschlossene Städtebauliche Vertrag Großbeerenstraße 301-309 (s. Anlage 1) wird zugestimmt.

Ein Erfordernis der verbindlichen Bauleitplanung wird für die von diesem Vertrag betroffenen Flächen nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen nicht gesehen.

 

 

Im Weiteren beschließt die Stadtverordnetenversammlung folgende Änderung im Städtebaulichen Vertrag,  § 2:

 

(13) Bei Nichteinhaltung der Regelungen aus Anlage 5 zahlt die Investorin pro nicht eingehaltener Regelung Nr. 3, 6, 7 und 9 eine Vertragsstrafe von bis zu 5.000 €, pro nicht eingehaltener Regelung Nr. 1, 2, 4, 5, 6 und 8 eine Vertragsstrafe von bis zu 50.000 €.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 3 Gegenstimmen

und 4 Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen