10.04.2002 - 4.9 Straßenreinigungsgebühren RK 1
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.9
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Mi., 10.04.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Ausschüsse
für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften, für Recht, Sicherheit, Ordnung und
Umweltschutz sowie für Eingaben und Beschwerden haben einem geänderten
Beschlusstext zugestimmt, in dem auch die durch den Stadtverordneten
Krause, Fraktion PDS, beantragten Ergänzungen berücksichtigt sind.
Abstimmung:
Der
Ergänzungsantrag des Stadtverordneten Krause, Fraktion PDS mit dem Wortlaut:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Regelung zum Ausgleich des durch die
Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren auf das achtfache in der
Reinigungsklasse 1 entstandene soziale Ungleichgewicht herbeizuführen, indem insbesondere
geprüft werden sollte, ob das in folgender Weise geschehen kann:
- Einführung
von weiteren Gebührenmaßstäben, die die unterschiedliche verkehrliche und
wirtschaftliche Inanspruchnahme von Straßenraum berücksichtigen
(Gewerbebetrieb, Tourismus, Durchgangsverkehr),
- Degressive
Staffelung der Gebühren für die Anzahl der Reinigungen
- Beschränkung
des städtischen Zuschusses auf die Straßenbereiche, deren Inanspruchnahme -
überwiegend nicht durch die Anwohner - erfolgt.
wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Regelung zum Ausgleich des durch die
Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren auf das achtfache in der
Reinigungsklasse 1 entstandene soziale Ungleichgewicht herbeizuführen, indem insbesondere
geprüft werden sollte, ob das in folgender Weise geschehen kann:
- Einführung
von weiteren Gebührenmaßstäben, die die unterschiedliche verkehrliche und
wirtschaftliche Inanspruchnahme von Straßenraum berücksichtigen (Gewerbebetrieb,
Tourismus, Durchgangsverkehr),
- Degressive
Staffelung der Gebühren für die Anzahl der Reinigungen
- Beschränkung
des städtischen Zuschusses auf die Straßenbereiche, deren Inanspruchnahme -
überwiegend nicht durch die Anwohner - erfolgt.