10.04.2002 - 3.9 Sanierungsträger Potsdam GmbH - Anteilsveräußerung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.9
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Beteiligungs-, Finanz- und Personalsteuerung
- Datum:
- Mi., 10.04.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Zentrale Steuerung und Service
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Im Ausschuss für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und
Wohnen wurde über den Beschlusstext einzeln abgestimmt:
Punkt 2. wurde
abgelehnt
Der Punkt 1. wurde wie folgt geändert:
1. Der Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) in der
Gesellschafterversammlung der Sanierungsträger Potsdam GmbH (STP)
wird ermächtigt, der Anteilsveräußerung der jetzigen Mitgesellschafter
b.
Investitionsbank des Landes Brandenburg (19 %)
c.
Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg (10 %)
d. Gemeinnützige Wohn- und Baugesellschaft Potsdam mbH (10 %)
e. Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam (10 %)
Der Hauptausschuss hat der DS einschließlich dem
Änderungsantrag der Fraktion PDS
(siehe Stellungnahme der Ausschüsse) zugestimmt.
Der Wortlaut des Änderungs-/Ergänzungsantrages der Fraktion PDS ist den "Stellungnahmen der
Ausschüsse" beigefügt.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Der
Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) in der Gesellschafterversammlung
der Sanierungsträger Potsdam GmbH (STP) wird ermächtigt, der Anteilsveräußerung
der jetzigen Mitgesellschafter
-
Investitionsbank des Landes Brandenburg (19 %)
-
Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg (10 %)
-
Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Potsdam mbH (10 %)
-
Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam (10 %)
an
die BIG Städtebau zuzustimmen.
2. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen
überarbeiteten Gesellschaftsvertrag vorzulegen.
3. Der
Oberbürgermeister wird in seiner Funktion als Gesellschaftsvertreter (§ 104
Abs. 1 GO) beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die bislang von der
Sanierungsträger Potsdam GmbH an der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH
gehaltenen 50 % Gesellschafteranteile im Wege eines Geschäftsanteilsabtretungs-
und Geschäftsanteilsübertragungsvertrages auf die Landeshauptstadt Potsdam gemäß
§ 16 des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH
übertragen werden.
4. Der
Oberbürgermeister hat bis zur einvernehmlichen Regelung mit der Firma BIG
Städtebau GmbH und bis zur Herbeiführung der notwendigen Beschlüsse durch die
Stadtverordnetenversammlung und der Vorabstimmung mit dem Ministerium des
Innern bezüglich der Übertragungs- und Gesellschaftsverträge eine
Interimslösung für die Nachfolge in der Geschäftsführung beim Sanierungsträger
Potsdam GmbH sicherzustellen.