10.04.2002 - 3.9 Sanierungsträger Potsdam GmbH - Anteilsveräußerung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Im Ausschuss für Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wurde über den Beschlusstext einzeln abgestimmt:

 

Punkt 2.  wurde abgelehnt

Der Punkt 1. wurde wie folgt geändert:

 

1. Der Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) in der Gesellschafterversammlung der      Sanierungsträger Potsdam GmbH (STP) wird ermächtigt, der Anteilsveräußerung der jetzigen   Mitgesellschafter

b.   Investitionsbank des Landes Brandenburg (19 %)

c.    Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg (10 %)

d. Gemeinnützige Wohn- und Baugesellschaft Potsdam mbH (10 %)  

e. Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam (10 %)   

 

Der Hauptausschuss hat der DS einschließlich dem Änderungsantrag der Fraktion PDS  (siehe Stellungnahme der Ausschüsse) zugestimmt. 

 

Der Wortlaut des Änderungs-/Ergänzungsantrages  der Fraktion PDS ist den "Stellungnahmen der Ausschüsse" beigefügt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.         Der Vertreter der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) in der Gesellschafterversammlung der Sanierungsträger Potsdam GmbH (STP) wird ermächtigt, der Anteilsveräußerung der jetzigen Mitgesellschafter

            - Investitionsbank des Landes Brandenburg (19 %)

            - Evangelische Landeskirche Berlin-Brandenburg (10 %)

            - Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Potsdam mbH (10 %)

            - Mittelbrandenburgische Sparkasse Potsdam (10 %)

            an die BIG Städtebau zuzustimmen.

 

 

2.         Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen überarbeiteten Gesellschaftsvertrag vorzulegen.

 

3.         Der Oberbürgermeister wird in seiner Funktion als Gesellschaftsvertreter (§ 104 Abs. 1 GO) beauftragt dafür Sorge zu tragen, dass die bislang von der Sanierungsträger Potsdam GmbH an der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH gehaltenen 50 % Gesellschafteranteile im Wege eines Geschäftsanteilsabtretungs- und Geschäftsanteilsübertragungsvertrages auf die Landeshauptstadt Potsdam gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages der Entwicklungsträger Bornstedter Feld GmbH übertragen werden.

 

4.         Der Oberbürgermeister hat bis zur einvernehmlichen Regelung mit der Firma BIG Städtebau GmbH und bis zur Herbeiführung der notwendigen Beschlüsse durch die Stadtverordnetenversammlung und der Vorabstimmung mit dem Ministerium des Innern bezüglich der Übertragungs- und Gesellschaftsverträge eine Interimslösung für die Nachfolge in der Geschäftsführung beim Sanierungsträger Potsdam GmbH sicherzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

in geheimer Abstimmung

mit 27 Ja-Stimmen angenommen,

bei 14 Nein-Stimmen

und  2 Stimmenthaltungen.