10.04.2002 - 3.11 Gründung einer Haus der Brandenburgisch-Preußis...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.11
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, GB Bildung, Kultur und Sport
- Datum:
- Mi., 10.04.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Kultur hat der o. g. DS mit Änderungen
des Beschlusstextes und darüber hinaus
Änderungen im
Gesellschaftsvertrag zum Haus der Brandenburgisch-Preußischen
Geschichte GmbH, zugestimmt, die den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen
der Ausschüsse“ schriftlich ausgereicht wurden.
Abstimmung:
Die durch
den Ausschuss für Kultur empfohlenen Änderungen des Beschlusstextes und
des Gesellschaftsvertrages werden
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1. Die Landeshauptstadt Potsdam gründet mit dem Land Brandenburg
eine gemeinsame Einrichtung in der Rechtsform einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung zur Betreibung des Kutschstalls am Neuen Markt als
multifunktionales Ausstellungs- und Veranstaltungsgebäude unter dem Namen
"Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte".
Gesellschafter dieser GmbH sind das Land Brandenburg mit einem
Anteil von 67 % und die Landeshauptstadt Potsdam mit einem Anteil von 33 %. Ab
dem Haushaltsjahr 2002 tragen das Land Brandenburg 67 % und die
Landeshauptstadt Potsdam 33 % des auf den Betrieb bezogenen Zuwendungsbedarfs
der HBPG GmbH.
2. Mit der Beteiligung der Stadt am HBPG ist das Anliegen einer
verstärkten eigenständigen Darstellung der Potsdamer Stadtgeschichte zu
sichern. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum November 2002 konzeptionelle
Vorstellungen zur Realisierung dieses Anliegens vorzulegen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die personelle und finanzielle
Planung sowie das inhaltliche Konzept für den Bereich Geschichte bis zum
November 2002 vorzulegen.
4. Als Voraussetzung für die finanzielle Beteiligung der Stadt
wird die dauerhafte Sicherung der Finanzierung durch den Hauptstadtvertrag
angesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Voraussetzung bei den
Verhandlungen zum Hauptstadtvertrag geltend zu machen.