10.04.2002 - 3.13 Beschluss über die 16. Änderung des Flächennutz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die zustimmenden Stellungnahmen der Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz sowie für Gesundheit und Soziales liegen vor.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 1.  

Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Anregungen der Bürger und       die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan       Nr. 24 „Wohn- und Werkstätte für Behinderte, Kohlhasenbrücker Straße" zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie zur 16. Änderung des Flächennutzungsplans entsprechend Anlage 1, 1a entschieden. 

 

2.  

Die 16. Änderung des Flächennutzungsplans „Ehemaliges Archiv Kohlhasenbrücker Straße" wird       beschlossen (siehe Anlage 2). 

 

3.  

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 „Wohn- und Werkstätte für Behinderte, Kohlhasenbrücker Straße" wird gemäß § 12 i. V. m. § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 3). 

 

4. 

 Dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 24 „Wohn- und Werk-       stätte für Behinderte, Kohlhasenbrücker Straße" wird zugestimmt (siehe Anlage 4).       

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.