26.09.2012 - 6.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Stadtwe...

Beschluss:
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Gesellschaftsvertrag der Stadtwerke Potsdam GmbH in der Fassung vom 14. Februar 2011 soll in § 9 Abs. 1 wie folgt geändert werden:

 

Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat, der aus 15 Mitgliedern besteht. Dem Aufsichtsrat gehören an:

 

a)              der/die Oberbürgermeister/in der Landeshauptstadt Potsdam oder ein/eine von ihm/ihr zu betrauende/r Beschäftigte/r der Landeshauptstadt Potsdam, welcher/welche den Vorsitz führt,

 

b)              sieben von der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam zu entsendende Mitglieder, für deren Berufung und Abberufung die kommunalrechtlichen Bestimmungen maßgeblich sind,

 

c) zwei Mitglieder, von denen eine/r auf Vorschlag des Ostdeutschen Sparkassen und Giroverbandes (OSGV) und der/die  weitere auf Vorschlag des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) von der Gesellschafter-versammlung bestellt werden. Hierbei soll es sich um Mitglieder handeln, die aufgrund besonderer unternehmerischer, kommunal- bzw. finanzwirtschaftlicher oder juristisch/ administrativer Kenntnisse und Erfahrungen über die Fähigkeit und fachliche Eignung verfügen, ihre Aufgaben im Aufsichtsrat ordnungsgemäß wahrzunehmen.

 

d) soweit die Voraussetzungen des Drittelbeteiligungsgesetzes vorliegen, nf aus der Mitte der Arbeitnehmerschaft zu entsendende Mitglieder.

 

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Anlagen zur Vorlage