17.10.2012 - 4.2 Erhalt des Standortes der WagenHausBurg Hermann...

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Sabo (Stellvertreter der Anwohner „Wagenhausburg“) nimmt sein Rederecht wahr und will Klarheit schaffen und einiges richtig stellen.

Die 6 Mio. € beziehen sich auf das gesamte Areal und die Wagenburg belegt nur 1/6 der Fläche. Zudem wird der Ort von ca. 1500 Potsdamern/innen bei Projekten und Veranstaltungen besucht. Der Verein möchte das Grundstück auch nicht geschenkt haben, sondern einen angemessenen Erbbaupachtzins bezahlen. Auch trägt der Verkauf der Grundstücke nicht zum günstigen Wohnen in Potsdam bei und viele Umfeldfaktoren wurden im Gutachten nicht berücksichtigt.

 

Herr Schultheiß erinnert an den Ursprung, dass damals die Wagen einfach in der Landeshauptstadt ankamen und von der AWO dort angesiedelt wurden. Es war auch klar und bekannt, dass der Vertrag am 30.09.2012 endet und man habe sich nicht darum bemüht, eine neue Fläche zu suchen.

 

Herr Schüler betont die erfreuliche Bereicherung an solchen Projekten und bemängelt die Vorlage der Stadt mit sehr hohen Preisen und dass das Gutachten auf einer Reihe von Annahmen beruht, sowie unterschiedliche Verkaufserlöse bei zeitlich unterschiedlichen Verkäufen aufzeigt.

 

Herr Becker bezweifelt diesen Standort als geeignet und weist auf die Opportunitätskosten hin. Er findet den Hauptausschussbeschluss und die Übergangsregelung gut vertretbar und dass die Projektqualität nicht zwingend ortsgebunden ist.

 

Herr Exner erläutert die Mitteilungsvorlage, welche über die Szenarien berichtet hatte und die Fläche von 17 Tsd. m² Fläche, welche bereits über Baurecht verfügen. Die Einnahmen werden zudem als Deckelung für den Investitionshaushalt benötigt, da die Zuweisungen vom Land definitiv immer weiter sinken. Man habe zudem 77 Grundstücke als Ausweichmöglichkeit beleuchtet und 5 davon als geeignet festgestellt. Zu diesen zählt auch das Grundstück in Golm mit ca. 33 Tsd., welches in den 5 Jahren der Übergangsregelung bearbeitet und hergerichtet werden kann.

Der jetzige Standort weist zudem auch bauordnungsrechtliche Versagungsgründe auf.

 

Herr Wollenberg möchte die gesamtstädtischen Interessen nicht außen vor lassen und findet diese exponierte Lager eine öffentliche Gemeinschaft gut und zudem sei das Alternativgrundstück noch nicht klar.

 

Frau Müller fand, dass der Gutachter im Hauptausschuss ein sehr unsicheres Auftreten hatte in Bezug auf die Bewertung der Grundstücke.

Sie möchte wissen, wie der Ortsbeirat Golm dazu steht und ob ein 2. Gutachten schon konkret anvisiert wurde.

 

Herr Heinzel berichtet über die Ablehnung des Antrages im Ortsbeirat Golm und dass somit der Hauptausschussbeschluss akzeptiert wird. Herr Heinzel findet das Projekt super aber die Lage für nicht angebracht.

 

Herr Wolff möchte nicht, dass vorschnell entschieden wird, da der Wert der Grundstücke nicht verloren geht.

 

Herr Schüler betont nochmal, dass der Verein nicht subventioniert werden will, sondern einen angemessenen Preis aushandeln möchte.

 

Herr Dr. Wegewitz fand das Auftreten des Gutachters nicht unsicher und betont, dass es sich hier um einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter handelt, welcher als Fachmann zählt und hält die Forderung eines 2. Gutachtens, erneut über Steuergelder finanziert, für nicht angebracht. Und auch der Wunsch nach einem neuen B-Plan bringe völlige Ungewissheit.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Bewohner/innen der WagenHausBurg in Verhandlungen zum Abschluss eines Erbbaurechts- bzw. Kaufvertrages für den jetzigen Standort Tornowstraße 38 auf Hermannswerder einzutreten.

Über die jeweiligen Ergebnisse der Gespräche ist der Hauptausschuss alle zwei Monate, beginnend im Oktober 2012, zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

4

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=78938&selfaction=print