16.10.2012 - 3.4 Erhalt des Standortes der WagenHausBurg Hermann...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE Äa Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Datum:
- Di., 16.10.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Jäkel bringt den Antrag 12/SVV/0468 ein und erklärt, dass er den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen übernehmen wird.
Frau Hüneke bringt folgenden Änderungsantrag ein:
"Der Beschluss der Drucksache 12/SVV/0570 am 12.09.2012 im Hauptausschuss wird aufgehoben.
Für das Gebiet an der Fährwiese Hermannswerder wird ein B-Plan aufgestellt."
Frau Hüneke erläutert, dass mit dem Änderungsantrag die Vornahme der Reduzierung auf ein notwendiges Volumen verfolgt wird, verbunden mit der Anregung im Bebauungsplanverfahren über die städtebauliche Entwicklung des Areals zu reden. Hinsichtlich der angesprochenen Reduzierung informiert Frau Hüneke, dass nicht das gesamte Areal von weiterer Bebauung freigehalten werden solle, sondern nur die für die WagenHausBurg benötigte Fläche.
Herr Carol Sabo (Anwohner) nimmt das Rederecht wahr. Bezugnehmend auf den Beschluss des Hauptausschusses stellt er dar, dass es das Projekt WagenHausBurg faktisch in 5 Jahren nicht mehr geben wird. Seines Erachtens sei die Zusage, dass die Möglichkeit der Machbarkeit geprüft werde, nicht erfüllt worden. Herr Sabo regt an, ein neues Wertgutachten zu erstellen. Dies könne gemeinsam von der Stadtverwaltung und den Bewohnern WagenHausBurg getragen werden. Zielstellung sei der Erhalt des Projektes.
Herr Kirsch hinterfragt in Bezug auf den Änderungsantrag von Frau Hüneke die wirtschaftliche Machbarkeit der Umsetzung und bittet Frau Hüneke, entsprechendes Zahlenmaterial zu Protokoll zu geben, so dass man sich anschließend darüber verständigen könne.
Frau Hüneke antwortet, dass das Wertgutachten von verschiedenen Grundgutachten ausgehe. Es wird nur ein Bruchteil der Fläche gebraucht. Deshalb sollte ermittelt werden, um welche Fläche es geht, um dann den entsprechenden Wert feststellen zu können.
Ein definiertes Grundstück ist für die Beurteilung erforderlich. Frau Hüneke sagt zu, entsprechendes Zahlenmaterial zu Protokoll zu geben.
Herr Lehmann teilt mit, dass er dem Antrag nicht zustimmen wird. Er verweist dabei auf die ausgereichte Tischvorlage (e-mail vom 16.10.12 Gemeinschaftsprojekt Hermannswerder). Bildlich dargestellt ist hier eine großzügige Nutzung. Die Beibehaltung dieser Nutzung widerspreche einer Parzellierung der Fläche.
Herr Goetzmann (Stadtplanung und Stadterneuerung) greift den Zusammenhang zwischen dem Antragsinhalt und der städtebaulichen Entwicklung auf. Die Entscheidung der Stadt, wie sie mit ihrem Grundstücksvermögen umgeht, ist eine Frage der Grundstücksverwaltung, nicht der Bauleitplanung. Er verweist hier auf das Haushaltssicherungskonzept.
Für die Auseinandersetzung, wie die Stadt mit ihrem Vermögen umgeht, sei kein Bebauungsplan erforderlich.
Aus diesem Grunde spricht sich Herr Goetzmann gegen den Änderungsantrag aus.
Vielmehr müsse erst geklärt werden, ob der Beschluss des Hauptausschusses aufgegeben werden soll.
Herr Cornelius berichtet, dass er an einem Vor-Ort-Termin teilgenommen hat. Seines Erachtens sollten Überlegungen erfolgen, ob das Projekt an anderer Stelle fortgesetzt werden kann, an der es verträglich ist und kein Verzicht auf Wohnungsbau erforderlich ist.
Frau Hüneke betont nochmals, dass mit dem Antrag kein Verzicht auf Haushaltskonsolidierung oder Wohnungsbau bezweckt ist. Sie schlägt vor, den 2. Satz ihres Änderungsantrages herauszunehmen und stattdessen einzufügen: "Die Stadtverwaltung wird beauftragt, ein städtebauliches Konzept für diesen Bereich zu entwickeln und vorzuschlagen."
Herr Püschel bemerkt, dass an dieser Stelle vermutlich kein bezahlbarer Wohnraum gebaut werden wird.
Herr Heuer verweist auf die bestehende Beschlusslage aus dem Hauptausschuss. Damit bestehe für das Projekt Sicherheit für 5 Jahre. Ohne belastbare Zahlen könne er sich den Anträgen nicht anschließen.
Der wie folgt geänderte Gesamtantrag (Antrag der Fraktion DIE.LINKE, einschl. des übernommenen geänderten Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) wird zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit den Bewohner/innen der WagenHausBurg in Verhandlungen zum Abschluss eines Erbbaurechts- bzw. Kaufvertrages für den jetzigen Standort Tornowstraße 38 auf Hermannswerder einzutreten.
Über die jeweiligen Ergebnisse der Gespräche ist der Hauptausschuss alle zwei Monate, beginnend im Oktober 2012, zu informieren.
Der Beschluss der Drucksache 12/SVV/0570 am 12.09.2012 im Hauptausschuss wird aufgehoben.
Die Stadtverwaltung wird beauftragt ein städtebauliches Konzept für diesen Bereich zu entwickeln und vorzuschlagen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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