27.03.2002 - 1 Gründung einer Haus der Brandenburgisch-Preußis...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Prof. Dr. Rüdiger eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Frau Fischer bringt die Vorlage ein.

 

Herr Näder spricht die Frage der Raumverteilung an. Es muss gewährleistet sein, dass dem Potsdam Museum ein eigener Bereich (Erdgeschoss, linke Seite) vorbehalten ist.

 

Dies ist gewährleistet, so Herr Dr. Dorgerloh, da Potsdam ein zentrales Thema in der ständigen Ausstellung des HBPG einnehmen wird.

 

Frau Fischer ergänzt hierzu, dass es nicht in erster Linie darum geht, dem Potsdam Museum einen eigenen räumlichen Bereich im Kutschstall zuzuweisen, sondern darum, Potsdam als Schwerpunkt in das Gesamtkonzept des Museums zu integrieren.

 

Herr Meck erläutert, dass im HBPG die Landesbedeutung Potsdams dargestellt wird, während in der Benkertstr. 3 perspektivisch der heimatkundliche Bereich angesiedelt sein wird.

 

Herr Dr. Scharfenberg stellt drei Ergänzungspunkte zum Beschluss, welche die PDS-Fraktion erarbeitet hat, vor:   

"Mit der Beteiligung der Stadt am HBPG ist das Anliegen einer verstärkten eigenständigen Darstellung der Potsdamer Stadtgeschichte zu sichern. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum November 2002 konzeptionelle Vorstellungen zur Realisierung dieses Anliegens vorzulegen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die personelle und finanzielle Planung sowie das inhaltliche Konzept für den Bereich Geschichte bis zum November 2002 vorzulegen.

Als Voraussetzung für die finanzielle Beteiligung der Stadt wird die dauerhafte Sicherung der Finanzierung durch den Hauptstadtvertrag angesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Voraussetzung bei den Verhandlungen zum Hauptstadtvertrag geltend zu machen."

 

Anschließend werden im Ausschuss einige Punkte zum Gesellschaftsvertrag diskutiert, u.a. die Möglichkeiten der Einflussnahme politischer Gremien und Fragen des Personalkonzepts.

 

Herr Prof. Dr. Rüdiger begrüßt die Gründung der HBPG GmbH als einzigartige und hauptstadtrelevante Einrichtung, die den Neuen Markt prägen wird. Einige Mitglieder der SPD-Fraktion hätten eine klarere Zuordnung der abgeordneten Potsdamer Mitarbeiter zur GmbH lieber gesehen.

 

Frau Dr. Schröter stellt zum Abschluss der Diskussion fest, dass die verständlichen Bedenken zur Gründung der HBPG GmbH vor allem durch den Änderungsantrag ausgeräumt werden können.

 

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Beschlusstext:

 

1. Die Landeshauptstadt Potsdam gründet mit dem Land Brandenburg eine gemeinsame Einrichtung in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung zur Betreibung des Kutschstalls am Neuen Markt als multifunktionales Ausstellungs- und Veranstaltungsgebäude unter dem Namen "Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte".

 

Gesellschafter dieser GmbH sind das Land Brandenburg mit einem Anteil von 67% und die Landeshauptstadt Potsdam mit einem Anteil von 33%. Ab dem Haushaltsjahr 2002 tragen das Land Brandenburg 67% und die Landeshauptstadt Potsdam 33% des auf den Betrieb bezogenen Zuwendungsbedarfs der HBPG GmbH.

 

2. Mit der Beteiligung der Stadt am HBPG ist das Anliegen einer verstärkten eigenständigen Darstellung der Potsdamer Stadtgeschichte zu sichern. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum November 2002 konzeptionelle Vorstellungen zur Realisierung dieses Anliegens vorzulegen.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die personelle und finanzielle Planung sowie das inhaltliche Konzept für den Bereich Geschichte bis zum November 2002 vorzulegen.

 

4. Als Voraussetzung für die finanzielle Beteiligung der Stadt wird die dauerhafte Sicherung der Finanzierung durch den Hauptstadtvertrag angesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Voraussetzung bei den Verhandlungen zum Hauptstadtvertrag geltend zu machen.

 

Änderungen  im Gesellschaftsvertrag zum Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte  GmbH

 

§ 2, Gegenstand und Zweck des Unternehmens, Absatz 2

 

- die Planung und Durchführung von Veranstaltungen kultureller und wissenschaftlicher Art sowie von Ausstellungen, vornehmlich zur Geschichte Brandenburgs, Preußens und Potsdams;

- die Kooperation mit den Forschungs-, Bildungs- und Kultureinrichtungen in der Landeshauptstadt Potsdam und der Region;

 

§ 8, Gesellschafterversammlung, Absatz 7, Satz 3

 

- Ausgenommen davon sind die Absätze a, b, c, g, h, i und j des § 9 und Absatz 1 des § 13 des Gesellschaftsvertrages. 

 

§13, Stellung und Aufgaben des Wissenschaftlichen Beirates, Absatz 1, Satz 1

 

- die Gesellschafterversammlung bildet beruft durch einen mit drei Viertel Mehrheit gefassten Beschluss einen Wissenschaftlichen Beirat.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Abstimmung der Änderungen zum Beschlussvorschlag - Punkt 2 bis 4:

Zustimmung:            .6

Ablehnung:            ./

Enthaltung:            ./

 

Abstimmung der Änderungen im Gesellschaftsvertrag

Zustimmung:   4

Ablehnung:       /

Enthaltung:      2

 

Abstimmung der Beschlussvorlage, DS 02/SVV/0165

Zustimmung:            6

Ablehnung:            /

Enthaltung:            /