28.11.2012 - 3.14 Straßenreinigungssatzung 2013

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Frau Müller-Preinesberger informiert über die im Ausschuss Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung beschlossenen Änderungen. Daraus resultierend seien heute als Tischvorlage die angepassten Anlagen ausgereicht worden.

 

Herr Rietz führt aus, dass im Jahr 2013 die Anlieger der genannten Straßen befragt werden, ob die betreffende Straße auch ab 2014 weiter im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam gebührenpflichtig gereinigt werden soll. Entscheiden sich mindestens zwei Drittel der Anlieger dafür, bleibe es bei der Reinigung durch die Stadt, d.h. die Bürger sollen selbst entscheiden, ob sie eine Änderung der vorgegebenen Systematik wollen.

 

Herr Dr. Scharfenberg verweist auf die 3 von der Fraktion DIE LINKE vorliegenden Änderungsanträge; auf seine Bitte wird zuerst über den Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut abgestimmt:

 

1.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf der Straßenreinigungssatzung 2013 entsprechend dem Beschluss der StVV vom 22.08.2012 zu überarbeiten. Änderungen zwischen den Reinigungsklassen 1 bis 5 (Reinigung durch die STEP) und der RK 6 (Reinigung durch die Anlieger) sollen nur dann erfolgen, wenn dies die Mehrheit der Anlieger wünscht oder die derzeitige Reinigung nicht das gewünschte Ergebnis hat. Darum sind die ca. 109 Straßen, welche seitens der Stadt ohne Rücksprache mit den Anliegern von Reinigung in Selbstreinigung geändert wurden, wieder in eine Reinigungsklasse der STEP einzuordnen.

2.

Zusätzlich zu den im Entwurf bezeichneten Reinigungsklassen 1 bis 6 ist eine weitere Reinigungsklasse zu bilden, die RK 5 b heißen kann.

Diese Reinigungsklasse RK 5 b umfasst Wohngebietsstraßen mit maschineller Reinigung ohne zusätzliche manuelle Kehrtätigkeit der STEP. Es handelt sich um Straßen in Wohngebieten mit mittlerer bis dichterer Bebauung, die in den zurückliegenden Jahren von der STEP gereinigt wurden. Es wird für diese Reinigungsklasse eine maschinelle Reinigung aller Fahrbahnen durch die STEP festgesetzt. Die Reinigungspflicht für neben den Fahrbahnen gegebenenfalls vorhandene Parkbuchten wird auf die Anlieger übertragen, die auch den daneben liegenden Gehweg zu reinigen haben. Alle Straßen,r die bis zu dreistöckige Bebauung typisch ist, werden aus dem Pool der von der Verwaltung neu in RK 6 verlagerten ca. 109 Straßen herausgelöst und in diese RK 5 b eingeordnet.

3.

Straßen mit typischerweise höherer als dreistöckiger Bebauung werden aus dem Pool der von der Verwaltung neu in RK 6 verlagerten ca. 167 Straßen herausgelöst und in die RK 4 oder RK 5 des aktuellen Satzungsentwurfes eingeordnet.

4.

Die unter Punkt 2. und 3. bezeichneten Neueinordnungen gelten so lange, bis eine Mehrheit der betreffenden Anlieger entsprechende Änderungen bei der Politik anmeldet und die StVV dies mehrheitlich zur Änderung bestätigt.

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 4 Ja-Stimmen.

 

Anschließend bringt Herr Dr. Scharfenberg einen weiteren Änderungsantrag ein, mit dem die von den Fraktionen CDU/ANW, SPD undrgerBündnis favorisierte Fragestellung umgekehrt werde.

Der Änderungsantrag mit folgendem Wortlaut wird zur Abstimmung gestellt:

 

Die Bezugsbasis für die Befragung der Potsdamer zur Straßenreinigung in der Übergangsphase 2013 ist entgegen dem Vorschlag der Fraktionen CDU/ANW, SPD, BürgerBündnis in ihrem Änderungsantrag vom 22.11.2012 umzukehren.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

… Alle Straßen, die in 2012 im Auftrag der LH Potsdam gereinigt wurden und in der vorliegenden Drucksache erstmals in die Reinigungsklasse 6 (Reinigung durch die Anlieger) eingeordnet sind, werden im Jahr 2013 weiter gebührenpflichtig im Auftrag der Landeshauptstadt gereinigt und in eine entsprechende Reinigungsklasse eingeordnet. Die Reinigung wird nicht auf die Anlieger übertragen. Im Jahr 2013 werden die Anlieger dieser Straßen befragt, ob sie die betreffende Straße ab 2014 in Selbstreinigung säubern möchten. Entscheiden sich mindestens zwei Drittel der Anlieger dafür, wird die Straße ab 2014 in Selbstreinigung eingeordnet. Entscheiden sich weniger als zwei Drittel der Anlieger r die Selbstreinigung, dann erfolgt weiterhin eine gebührenpflichtige Reinigung im Auftrag der Landeshauptstadt. Die Feststellung des Befragungsergebnisses erfolgt gewichtet nach dem Frontmetermaßstab.     ……..

 

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 4 Ja-Stimmen.

 

Der dritte Änderungsantrag mit dem Wortlaut:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, erneut zu prüfen, ob bzw. wie die Reinigungspflicht für baulich erkennbar von der Straße abgesetzte Parkbuchten und Baumscheiben auf die jeweiligen Anlieger übertragen werden kann, die auch die Reinigungspflicht für den benachbarten Gehweg haben. Das Prüfergebnis ist der StVV bis April 2013 mitzuteilen. Im Versagensfalle sind explizit die ursächlichen Gesetzesgrundlagen und Gerichtsurteile darzustellen und zu begründen.

 

sei zwar rechtlich nicht möglich, so Frau Müller-Preinesberger, werde aber von der Verwaltung als Pfauftrag angenommen. Auf Nachfrage des Oberbürgermeisters bestätigt Herr Dr. Scharfenberg, dass  sich damit eine Abstimmung erledigt hat.

 

Die geänderte Straßenreinigungssatzung wird zur Abstimmung gestellt:

Reduzieren

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam 2013.

sowie

 

1.      Die Drucksache 12/SVV/0726 - Straßenreinigungssatzung 2013 wird wie folgt geändert: Wie bereits mit der DS 12/SVV/0326 beschlossen, werden alle Straßen, die 2012 in der RK 6 sind, auch für 2013 der RK 6 zugeordnet. Alle Straßen, die in der Straßenreinigungssatzung 2012 im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam gereinigt wurden und in der vorliegenden Drucksache erstmals in die Reinigungsklasse 6 (Reinigung durch die Anlieger/Eigentümer) eingeordnet sind, werden im Jahr 2013 weiter gebührenpflichtig im Auftrag der Landeshauptstadt gereinigt und in eine entsprechende Reinigungsklasse eingeordnet. Die Reinigung wird nicht auf die Anlieger übertragen. Im Jahr 2013 werden die Anlieger dieser Straßen befragt, ob die betreffende Straße auch ab 2014 weiter im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam gebührenpflichtig gereinigt werden soll. Entscheiden sich mindestens zwei Drittel der Anlieger dafür, erfolgt weiterhin eine gebührenpflichtige Reinigung im Auftrag der Landeshauptstadt. Entscheiden sich weniger als zwei Drittel der Anlieger für die gebührenpflichtige Reinigung im Auftrag der Landeshauptstadt, wird die Pflicht zur Reinigung der betreffenden Straße ab 2014 auf die Anlieger übertragen. Die Feststellung des Befragungsergebnisses erfolgt gewichtet nach dem Frontmetermaßstab.

 

2.              Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche Auswirkungen eine zukünftige Einbeziehung des gesamten Potsdamer Straßennetzes in eine Reinigung im Auftrag der Landeshauptstadt Potsdam haben würde.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

11

Ablehnung:

  4

Stimmenthaltung:

  1

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage