22.11.2012 - 2.1 Bebauungsplan Nr. 122 "Kleingärten Babelsberg ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Do., 22.11.2012
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Heuer bittet um Abstimmung über die Erteilung des Rederechtes für Frau Hausdorf als Vertreterin des Kleingartenvereins Glienicker Winkel.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 1
Frau Hausdorf erläutert die derzeitige Situation.
Frau Holtkamp (FB Stadtplanung und Stadterneuerung) bringt die Drucksache ein und erläutert diese.
Herr Schultheiß fragt, ob die Verwaltung der Drohung der Klage nachgibt.
Herr Kirsch erklärt, wenn die Fläche als Kleingartenanlage bleibt, wenn dies nicht getan wird, wird riskiert, dass alle Kleingärten dort ihren Schutz verlieren.
Herr Jäkel weist darauf hin, dass sich die LHP verpflichtet hat, u.a. an dieser Stelle Dauerkleingärten festzusetzen. Die Fraktion DIE LINKE hat sich entschlossen, die vorliegende Drucksache abzulehnen.
Frau Krüger hält für problematisch, dass das bestehende Risiko nicht rechtzeitig erkannt wurde und jetzt geheilt werden muss.
Frau Holtkamp betätigt, dass dies bei der ersten Reduzierung der Kleingartenflächen hätte erkannt werden müssen.
Herr Heuer bittet zu korrigieren, dass es dort noch Dauerwohnrechte gibt, da die aber Betreffenden bereits ein relativ hohes Alter haben ist mit der Aufgabe des Gartens zu rechnen. Dann erlischt auch das Wohnrecht. Weiterhin ist ihm nicht verständlich, wieso es zur Klärung des Baurechtes einer Ausgliederung aus dem B-Plan-Gebiet bedarf.
Herr Heuer bittet um Abstimmung über die vorliegende Drucksache.
Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der StVV den Antrag wie folgt zu beschließen:Der Bebauungsplan Nr. 122 Kleingärten Babelsberg-Nord (Aufstellungsbeschluss vom 02.12.2009, DS 09/SVV/0943, Beschluss zur Reduzierung des räumlichen Geltungsbereichs vom 07.12.2011, DS 11/SVV/0754) ist in seinem räumlichen Geltungsbereich nochmals zu reduzieren (s. Anlage).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
8,6 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
676 kB
|