21.11.2012 - 4.8 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Hülsebeck erläutert die unterschiedlichen Erhebungsgrundlagen.

 

Herr Dr. Wegewitz fragt nach dem Forderungsausfall.

 

Herr Hülsebeck berichtet kurz wer wann zum Gebührenschuldner wird und dass der Forderungsausfall sehr, sehr gering ist.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz bei Leistungen der Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

6

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage