12.12.2012 - 3 Kurzfristige Gespräche zur Verlegung der 110 KV...

Beschluss:
vertagt
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Der Oberbürgermeister informiert, dass die angekündigten Gespräche in dieser Woche mit folgenden Ergebnissen stattgefunden haben:

1.      werde E.on edis das Planfeststellungsverfahren weiter betreiben;

2.      werde in weiteren Gesprächen die Erdverkabelung besprochen, zu der es mehrere Varianten gebe, die noch untersucht werden, um die Kosten zu ermitteln und zu klären, wie diese gedeckt werden;

3.      werden die Gespräche im Januar 2013 fortgesetzt.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont seine Freude darüber, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Wirkung gezeigt habe und fragt, über welche Trassenführung jetzt gesprochen werde. Dazu, so der Oberbürgermeister, gebe es mehrere Varianten, aber immer in direkter Nähe der Bahntrasse und unter Umgehung der Ortschaft Marquardt.

Herr Schubert fragt nach, ob mit der Beendigung der Gespräche vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen sei und wann der Gesprächstermin im Januar stattfindet. Er betont im Weiteren, dass, wenn von Marquardt gesprochen werde, der Ortsteil Golm genauso mit gemeint sei. Dies bestätigt der Oberbürgermeister und entgegnet, dass die Fortsetzung der Gespräche r Ende des Monats Januar verabredet seien. Die Untersuchung der Varianten beziehe sich auf den technischen Aufwand und die Kosten für Marquardt und Golm.  E.on edis wolle Rechtssicherheit, dass die Varianten auch möglich sind und befinden sich derzeit sozusagen in einem Abwägungsprozess. Für diese Trassenführung werde auch die Zustimmung der Grundstückseigentümer benötigt; einer davon sei die Landeshauptstadt selbst, so dass das schneller gehen sollte als das Planfeststellungsverfahren. Auf die Nachfrage von Herrn Dr. Grittner, inwieweit auch die Ortsteile mit einbezogen werden, antwortet er, dass das nach den Regeln des Planfeststellungsverfahrens erfolgen werde.

 

Die Information wird zur Kenntnis genommen und Herr Schubert bittet, da die Kostenfrage mit diskutiert wird, den Antrag so lange zurückzustellen, bis das geklärt ist. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.

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