09.05.2001 - 8.1 Verkauf von Privatadressen

Beschluss:
abgelehnt
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Der Hauptausschuss hat die o. g. DS abgelehnt.

 

Der Stadtverordnete Kruschat  bittet namens der Fraktion >Die Andere< um wörtliche Aufnahme der nachfolgenden Redebeiträge in die Niederschrift:

 

Die wörtliche Wiedergabe der Redebeiträge ist als Anlage beigefügt.

 

Nach 4 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Näder, Fraktion CDU, beantragt:

 

Schluss der Debatte.

 

Nachdem sich gemäß § 13 Abs. 2 der Geschäftsordnung alle Fraktionen zum Beratungsgegenstand geäußert haben, erfolgt zunächst die Abstimmung des Geschäftsordnungsantrages 'Schluss der Debatte', der mit 27 Ja-Stimmen, bei einigen Gegenstimmen angenommen wurde.

 

Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, macht anschließend auf die gemäß § 27 Abs. 2  Satz 2 noch nicht eingeräumte Möglichkeit aufmerksam, wonach auf Verlangen ein Redner gegen den 'Schluss der Debatte' sprechen kann.

 

Nachdem sich je ein Redner für bzw. gegen den Geschäftsordnungsantrag geäußert hat, erfolgt die Wiederholung der Abstimmung auf den 'Schluss der Debatte'.

 

Ergebnis:

Der Geschäftsordnungsantrag 'Schluss der Debatte' wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

 

Der Stadtverordnete Kruschat, Fraktion >Die Andere<, gibt zu Protokoll, dass er seine Argumente gegen den Antrag auf 'Schluss der Debatte' nicht bis zum Ende vorbringen konnte.

 

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Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Adressen ihrer Einwohnerinnen nicht mehr an Adressbuchverlage, Parteien und Wählergemeinschaften, Kirchen und Religionsgemeinschaften sowie Privatpersonen zu veräußern.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei einigen Ja-Stimmen.

 

 

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