18.04.2002 - 3 Straßenreinigungsgebühren RK 1
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Fraktion CDU - mit Änderungsantrag des Stadtverordneten Krause, Fraktion PDS -
- Datum:
- Do., 18.04.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
Frau
Kluge erläutert den
zu Beginn der Sitzung ausgereichten Fragenkatalog aus Prüfaufträgen.
Herr
Lehmann fordert,
dass nur auf konkrete Fragen und eventuelle Nachfragen eingegangen werden soll.
Frau
Kluge erläutert die
Betriebsabrechnungen für die Reinigungsleistungen der Reinigungsklasse 1.
Sie
unterbreitet folgenden Vorschlag der Verwaltung: Die Anlieger der
Brandenburger Straße reinigen den Bereich von der Hausfront bis zu den Laternen
selbst. Der Fahrbahnbereich wird durch den von der Stadt beauftragten Dritten
gereinigt.
Wenn dies
so gewollt ist, kann die Reinigungssatzung zum Sommer 2002 geändert werden.
Herr
Lehmann fragt, ob
es richtig ist, dass die STEP nur ca. 90 % der eingenommenen
Reinigungsgebühren durch die Stadt erhält.
Er fragt
weiterhin, ob eine Reduzierung der Umlagen von 75 % auf 40 % möglich ist.
Frau
Kluge erklärt, dass
die STEP 92,6 % der eingenommenen Reinigungskosten erhält.
Herr
Lehmann bittet um
Aufnahme der Antwort in das Protokoll.
Frau
Kluge erklärt, dass
die Kommune verpflichtet ist, alle Auslagen einzuholen, die ihr entstanden
sind, um den Haushalt auszugleichen.
Herr
Jakobs macht
deutlich, dass alle Straßen gleich behandelt werden müssen.
Herr
Krause betont, dass
Gleichbehandlung immer bedeutet, auch die unterschiedlichen Bedingungen zu
beachten.
Die
Umlage der 75 % Reinigungskosten sollte unterschiedlich angewendet werden. In
den Randgebieten könnten z.B. 90 % umgelegt werden.
In der
Straßenreinigung sollte auch differenziert werden zwischen Wohnungs- und Gewerbemietern.
Das Problem der Papierkorbentleerung sollte in bestimmten Bereichen als Problem
der Abfallbeseitigung gesehen werden.
Frau
Kluge macht
deutlich, dass nicht nach Art der Nutzung der Straße unterschieden werden kann.
Die Gebühren werden anhand des Reinigungszyklus erhoben.
Herr
Guhl betont, dass
der Anteil der Stadt in Höhe von 25 % generell nicht überschritten werden darf.
Herr
Krause erklärt,
dass der städtischen Anteil von 25 % auf die Stadt als Ganzes festgelegt ist.
Innerhalb der 25 % kann differenziert werden.
Herr
Jakobs weist darauf
hin, dass dies für einzelne Bürger bedeuten würde, dass sich deren Anteil an
den Reinigungskosten erhöht. Diese Satzung wäre anfechtbar.
Frau
Reiß fragt, wie
lange der Vertrag mit der STEP noch läuft und wann wieder ausgeschrieben werden
kann.
Frau
Kluge erklärt, dass
der Vertrag mit der STEP 2011 ausläuft. Dann kann die Straßenreinigung neu
ausgeschrieben werden.
Abstimmung
zum Rederecht für Frau Balzer:
Zustimmung: 5
Dem
Rederecht wird zugestimmt.
Herr
Lehmann weist
darauf hin, dass der Prüfauftrag angenommen wurde und die Verwaltung bereits
gearbeitet hat.
Es sollte
überlegt werden, ob wir uns mit der heute gegebenen Antwort zufrieden geben und
in der nächsten Sitzung die weiteren Prüfergebnisse der heutigen Fragen
abwarten.
Herr
Stephan betont,
dass eine starre Handhabung der 75 % seines Erachtens so nicht machbar ist. So
kann die soziale Durchmischung in der Brandenburger Straße nicht gewährleistet
werden.
Es sollte
prinzipiell nach einer gerechteren Lösung gesucht werden.
Frau
Reiß beantragt,
den Tagesordnungspunkt in der nächsten Ausschusssitzung zu behandeln.
Herr
Jakobs macht
deutlich, dass hier nur die Möglichkeit der Reduzierung der Reinigungskosten
durch eine Reduzierung der Reinigungsleistung besteht.
Er bietet
an, der Stadtverordnetenversammlung im Juli 2002 die Änderung der
Gebührensatzung als Beschlussvorlage vorzulegen.
Alle
weiteren Änderungswünsche werden dann für 2003 geprüft.
Frau
Geywitz schlägt
vor, die Verwaltung zu beauftragen, die Straßenreinigungssatzung zu
überarbeiten und die Gebühren der Reinigungsklasse 1 in 2003 deutlich zu
senken.
Herr
Jakobs weist darauf
hin, dass die Entlastung für die Bürger rechtlich unanfechtbar sein muss.
Herr
Stephan stimmt dem
Vorschlag von Herrn Jakobs zu.
Herr
Lehmann stellt
folgenden Antrag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, die Straßenreinigungssatzung zu überarbeiten, mit dem Ziel, die
Gebühren der Reinigungsklasse 1 in 2003 um mindestens 50 % zu senken.
Abstimmung
zum Antrag von Frau Reiß:
Zustimmung: 1
Ablehnung: 2
Enthaltung: 4
Der
Antrag wird abgelehnt.
Abstimmung
zum Antrag von Herrn Lehmann:
Zustimmung: 6
Ablehnung: 0
Enthaltung: 1
Dem
Antrag wird zugestimmt.
Frau
Balzer weist darauf
hin, dass durch die Reinigungsmaschinen das Straßenpflaster stark beschädigt
wird. Hier besteht eine erhebliche Unfallgefahr.
Außerdem
weist sie auf einen Artikel der STEP in der Zeitschrift der Stadtwerke hin, in
dem deutlich wird, dass die STEP die Reinigungskosten nicht erhöht hat.
Die STEP
ist eine GmbH mit einem städtischen Anteil von 51 %.
Herr
Jakobs macht
deutlich, dass der Anteil der Verwaltungskosten bei den Reinigungsgebühren 7,4
% beträgt.
Er
schlägt vor, dass technische Reinigungsverfahren mit der STEP zu beraten.
Herr
Lehmann weist
darauf hin, dass der Straßenzustand der Brandenburger Straße im SBW-Ausschuss
besprochen werden sollte.
Er bittet
um eine Auflistung über Gebühren, die die STEP für die Reinigungsleistung
erhält als Anlage an das Protokoll.
Frau
Reiß wird die
Kalkulation und den Betriebsabrechnungsbogen nochmals prüfen.