18.04.2002 - 3 Straßenreinigungsgebühren RK 1

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Frau Kluge erläutert den zu Beginn der Sitzung ausgereichten Fragenkatalog aus Prüfaufträgen.

 

Herr Lehmann fordert, dass nur auf konkrete Fragen und eventuelle Nachfragen eingegangen werden soll.

 

Frau Kluge erläutert die Betriebsabrechnungen für die Reinigungsleistungen der Reinigungsklasse 1.

Sie unterbreitet folgenden Vorschlag der Verwaltung: Die Anlieger der Brandenburger Straße reinigen den Bereich von der Hausfront bis zu den Laternen selbst. Der Fahrbahnbereich wird durch den von der Stadt beauftragten Dritten gereinigt.

Wenn dies so gewollt ist, kann die Reinigungssatzung zum Sommer 2002 geändert werden.

 

Herr Lehmann fragt, ob es richtig ist, dass die STEP nur ca. 90 % der eingenommenen Reinigungsgebühren durch die Stadt erhält.

Er fragt weiterhin, ob eine Reduzierung der Umlagen von 75 % auf 40 % möglich ist.

 

Frau Kluge erklärt, dass die STEP 92,6 % der eingenommenen Reinigungskosten erhält.

 

Herr Lehmann bittet um Aufnahme der Antwort in das Protokoll.

 

Frau Kluge erklärt, dass die Kommune verpflichtet ist, alle Auslagen einzuholen, die ihr entstanden sind, um den Haushalt auszugleichen.

 

Herr Jakobs macht deutlich, dass alle Straßen gleich behandelt werden müssen.

 

Herr Krause betont, dass Gleichbehandlung immer bedeutet, auch die unterschiedlichen Bedingungen zu beachten.

Die Umlage der 75 % Reinigungskosten sollte unterschiedlich angewendet werden. In den Randgebieten könnten z.B. 90 % umgelegt werden.

In der Straßenreinigung sollte auch differenziert werden zwischen Wohnungs- und Gewerbemietern. Das Problem der Papierkorbentleerung sollte in bestimmten Bereichen als Problem der Abfallbeseitigung gesehen werden.

 

Frau Kluge macht deutlich, dass nicht nach Art der Nutzung der Straße unterschieden werden kann. Die Gebühren werden anhand des Reinigungszyklus erhoben.

 

Herr Guhl betont, dass der Anteil der Stadt in Höhe von 25 % generell nicht überschritten werden darf.

 

Herr Krause erklärt, dass der städtischen Anteil von 25 % auf die Stadt als Ganzes festgelegt ist. Innerhalb der 25 % kann differenziert werden.

 

Herr Jakobs weist darauf hin, dass dies für einzelne Bürger bedeuten würde, dass sich deren Anteil an den Reinigungskosten erhöht. Diese Satzung wäre anfechtbar.

 

Frau Reiß fragt, wie lange der Vertrag mit der STEP noch läuft und wann wieder ausgeschrieben werden kann.

 

Frau Kluge erklärt, dass der Vertrag mit der STEP 2011 ausläuft. Dann kann die Straßenreinigung neu ausgeschrieben werden.

 

Abstimmung zum Rederecht für Frau Balzer:

Zustimmung:            5

Dem Rederecht wird zugestimmt.

 

Herr Lehmann weist darauf hin, dass der Prüfauftrag angenommen wurde und die Verwaltung bereits gearbeitet hat.

Es sollte überlegt werden, ob wir uns mit der heute gegebenen Antwort zufrieden geben und in der nächsten Sitzung die weiteren Prüfergebnisse der heutigen Fragen abwarten.

 

Herr Stephan betont, dass eine starre Handhabung der 75 % seines Erachtens so nicht machbar ist. So kann die soziale Durchmischung in der Brandenburger Straße nicht gewährleistet werden.

Es sollte prinzipiell nach einer gerechteren Lösung gesucht werden.

 

Frau Reiß beantragt, den Tagesordnungspunkt in der nächsten Ausschusssitzung zu behandeln.

 

Herr Jakobs macht deutlich, dass hier nur die Möglichkeit der Reduzierung der Reinigungskosten durch eine Reduzierung der Reinigungsleistung besteht.

Er bietet an, der Stadtverordnetenversammlung im Juli 2002 die Änderung der Gebührensatzung als Beschlussvorlage vorzulegen.

Alle weiteren Änderungswünsche werden dann für 2003 geprüft.

 

Frau Geywitz schlägt vor, die Verwaltung zu beauftragen, die Straßenreinigungssatzung zu überarbeiten und die Gebühren der Reinigungsklasse 1 in 2003 deutlich zu senken.

 

Herr Jakobs weist darauf hin, dass die Entlastung für die Bürger rechtlich unanfechtbar sein muss.

 

Herr Stephan stimmt dem Vorschlag von Herrn Jakobs zu.

 

Herr Lehmann stellt folgenden Antrag:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßenreinigungssatzung  zu überarbeiten, mit dem Ziel, die Gebühren der Reinigungsklasse 1 in 2003 um mindestens 50 % zu senken.

 

Abstimmung zum Antrag von Frau Reiß:

Zustimmung:            1

Ablehnung:            2

Enthaltung:            4

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Abstimmung zum Antrag von Herrn Lehmann:

Zustimmung:            6

Ablehnung:            0

Enthaltung:            1

Dem Antrag wird zugestimmt.

 

Frau Balzer weist darauf hin, dass durch die Reinigungsmaschinen das Straßenpflaster stark beschädigt wird. Hier besteht eine erhebliche Unfallgefahr.

Außerdem weist sie auf einen Artikel der STEP in der Zeitschrift der Stadtwerke hin, in dem deutlich wird, dass die STEP die Reinigungskosten nicht erhöht hat.

Die STEP ist eine GmbH mit einem städtischen Anteil von 51 %.

 

Herr Jakobs macht deutlich, dass der Anteil der Verwaltungskosten bei den Reinigungsgebühren 7,4 % beträgt.

Er schlägt vor, dass technische Reinigungsverfahren mit der STEP zu beraten.

 

Herr Lehmann weist darauf hin, dass der Straßenzustand der Brandenburger Straße im SBW-Ausschuss besprochen werden sollte.

Er bittet um eine Auflistung über Gebühren, die die STEP für die Reinigungsleistung erhält als Anlage an das Protokoll.

 

Frau Reiß wird die Kalkulation und den Betriebsabrechnungsbogen nochmals prüfen.

 

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