23.01.2013 - 5.2 Umwandlung Potsdam Museum in eine gGmbH

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Dr. Schröter fragt nach, ob an eine Personalaufstockung gedacht werde.

 

Der Oberbürgermeister äert dazu, dass man nicht davon ausgehe, dass die Aufgaben innerhalb des Museums vollzogen, sondern man die Aufgaben im Wege eines Dienstleistungsvertrages  weiter wahrnehmen lassen könne.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2010 zum Antrag 10/SVV/0954 wird der Oberbürgermeister beauftragt, die Rechtsform einer Stiftung öffentlichen Rechts für das Potsdam-Museum zu prüfen.

Es soll außerdem geprüft werden, inwieweit andere Träger des kulturellen Gedächtnisses in diese Stiftung sinnvoll eingegliedert werden können.

Im Zuge der Sanierung des Alten Rathauses als neuer Sitz für das Potsdam Museum, wurde in der Kulturverwaltung und im Kulturausschuss diese Aufgabenstellung eingehend erörtert. Mit dem neuen Standort und damit verbunden weitreichenden Ausstellungskonzepten, werden einer neuen Betriebsform gute Chancen eingeräumt.

Ein entsprechender Auftrag zur Prüfung der geeigneten Trägerschaft des Potsdam Museums wurde dem Direktor des Maezenata Instituts an der Humboldt-Universität Berlin, Dr. Graf Strachwitz erteilt.

Danach wurde ein moderiertes Verfahren mit den beteiligten Akteuren sowie den Mitgliedern des Kulturausschusses durchgeführt. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile der favorisierten Trägermodelle Stiftung und gGmbH, wurde die Variante gGmbH priorisiert. Die Sammlungen und Gebäude bleiben im Eigentum der Stadt.

Das Potsdam Museum erarbeitet einen detaillierten Umsetzungsplan bis Ende April 2013 und legt diesen dem OB vor.

Rechtsamt und der Bereich Beteiligungsmanagement sind in den Prozess eingebunden

 

r die Umwandlung  des Potsdam Museums in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH) sprechen folgende Vorteile:

 

-          eigene Rechtspersönlichkeit,

-          relativ einfaches Gründungsprozedere,

-          hohe Flexibilität bei der Ausgestaltung des Gesellschaftervertrages und der Satzung,

-          klare gesetzliche Regelungen für die Organe,

-          Publizitätspflichten und Anforderungen an das kaufmännische Rechnungswesen,

-          geringe Mindesteinlage (25.000 €),

-          den Erfordernissen entsprechende flexiblere Personalausstattung,

-          Gründung als Betriebsgesellschaft,

-          der Verbleib der Sammlungen und Gebäude im Eigentum der Stadt.

 

 

Mittelfristig ist es möglich, über eine angemessene Budgetregelung und einen zweckgebundenen wirtschaftlichen Einsatz der Mittel, die notwendige Subventionierung des Museums für den Haushalt der Landeshauptstadt berechenbar zu gestalten.

Über klare und verkürzte Entscheidungsstrukturen, eindeutige Aufgabenabgrenzung und die gewonnene notwendige Flexibilität sind die Voraussetzungen r einen modernen Museums- und Ausstellungsbetrieb geschaffen. Verwaltungsabläufe lassen sich um ein Wesentliches verkürzen.

Die für diese Unternehmensform typische hohe Eigenverantwortlichkeit der Geschäftsführung über inhaltliche, organisatorische und wirtschaftliche Prozesse fördert langfristig die Ausprägung einer wirtschaftlichen Denkweise. Über die eigenständige Rechtspersönlichkeit erhöhen sich die Chancen für die Einwerbung von Spenden/Zuwendungen und die Gewinnung von Sponsoren.

 

In den Jahren 2013 und 2014 erfolgt die begleitende inhaltliche und organisatorische Vorbereitung der Umwandlung des Potsdam Museums in eine gGmbH. Die Gründung der gGmbH ist spätestens bis Anfang 2015 vorgesehen.

 

Anlage: Beschluss der SVV vom 15.12.10 zur DS 10/SVV/0954

 

 

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Anlagen zur Vorlage