23.01.2013 - 5.4 Bilanz zum Brandenburgischen Vergabegesetz

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Dr. Scharfenberg fragt nach, ob definitiv gesichert ist, dass alle Aufträge unter dem Grundsatz des Mindestlohnes vergeben werden.

 

Dies wird von Herrn Weise bejaht. Die Anwendung findet statt; bei der Kostenerstattung werde man sehen. Der aktuell diskutierte Entwurf zur Verordnung sehe abweichend von der Begründung des BbgVergG die Bildung von ca. 45 Pauschalen für jeden Vergabevorgang vor. Der damit verbundene Aufwand ist nicht vollständig überschaubar und bezifferbar. Momentan werde davon ausgegangen, dass eine spezielle Software, Datenbank etc. erforderlich sein werde. Für das aktuelle Jahr könne schon jetzt ein erheblicher Mehraufwand verzeichnet werden, denn es sei jeder der etwa 2.000 Vorgänge auf die Inanspruchnahme der 45 in Betracht kommenden Pauschalen zu prüfen.

 

Die Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.

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Die Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis:

 

Bericht zur Anwendung und zu den Wirkungen des Brandenburgischen Vergabegesetzes in der Landeshauptstadt

 

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Anlagen zur Vorlage