24.04.2002 - 4 Auswahlverfahren für Aufsichtsräte

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Ernst erläutert die Voraussetzungen des Auswahlverfahrens nach § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung. Darüber hinaus gebe es nur die Möglichkeit, vom Verfahren durch einen einstimmigen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung abzuweichen, oder wenn größere Fraktionen Sitze an die kleinen Fraktionen abtreten.

In der Diskussion werfen Herr Dr. Scharfenberg und Herr Bruch die Frage auf, wer die im Antrag genannten Kriterien prüfen solle. Ansonsten seien die von Herrn Ernst aufgezeigten Möglichkeiten der Abweichung auch jetzt schon jederzeit möglich, auch ohne extra Beschluss.

Frau Dr. Lotz und Frau Platzeck unterstreichen die Intentionen des Antrages und werben dafür, Plätze an kleinere Fraktionen zur Verfügung zu stellen.

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Der Antrag mit dem Wortlaut:

 

1.   Die Aufsichtsratsbesetzung in stadtbeteiligten Unternehmen durch Vertreter in Verantwortung der SVV wird im Zuge der Neuordnung bisheriger Mandate des OBM und der Beigeordneten (vgl. DS 02/0141) ebenfalls einer Überprüfung unterzogen.

2.   Die Neubesetzung der unter Punkt 1 genannten Mandate in Verantwortung der SVV folgt dabei den Kriterien:

·            Anforderungsprofil nach fachlichen Gesichtspunkten (insbesondere berufliche Qualifikation; Berufs- und Gremienerfahrung)

·            Gleichberechtigte Einbeziehung aller Fraktionen bei der Vorschlagserarbeitung.

 

 

 

 

 

 

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wird mit dem

Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung: 2

Ablehnung:  10

Enthaltung:    4

 

abgelehnt.

 

Der Stadtverordnetenversammlung wird empfohlen, den o.g. Antrag abzulehnen.