24.04.2002 - 5 Unterrichtung der Stadtverordneten
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Zusätze:
- Stadtverordnete Platzeck, Fraktion BürgerBündnis
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 24.04.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr
Ernst verweist auf eine notwendige Korrektur im Antrag, § 104 steht in der
Gemeindeordnung, nicht in der Geschäftsordnung. Im Weiteren begründet er die
durch die Verwaltung empfohlene Ablehnung des Antrages, da es für eine
Berichterstattung bereits bindende Regelungen gebe und Aufsichtsratsmitglieder
darüber hinaus von der Berichtspflicht entbunden seien, wenn es z.B. um
Betriebsgeheimnisse gehe.
Herr
Bruch, Herr Mühlberg und Herr Dr. Scharfenberg unterstreichen in der sich
anschließenden Diskussion, dass sie sich das Verfahren einer Befragung ohne
konkreten Anlass nur schwer vorstellen können; die Grenze zwischen Auskunfts-
und Schweigepflicht sei sehr fließend. Eine konkrete Abfassung der
Beteiligungsberichte könne evtl. dazu beitragen, das Anliegen des Antrages zu
erfüllen.
Der
Antrag mit dem Wortlaut:
Stadtverordnete
in Aufsichtsräten stadtbeteiligter Unternehmen stellen sich mindestens einmal
im Jahr den Fragen der Gemeindevertretung zum jeweiligen Unternehmen.
Die laut
Geschäftsordnung, § 104 Abs. 4, ohnehin bestehende Unterrichtungspflicht bei
Angelegenheiten von besonderer Bedeutung bleibt davon unberührt.