11.12.2012 - 3.5 Vorbereitende Untersuchungen für das Gebiet an...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Goetzmann bringt die Vorlage ein. Mit den Untersuchungen wird der Überlegung nachgegangen, ob dort Instrumente des besonderen Städtebaurechts angewandt werden sollen und mit welcher Zielrichtung.

 

 

Herr Jäkel stellt folgenden Änderungsantrag:

Der Geltungsbereich wird verkleinert. Alle Flächen, die derzeit von Kleingärten genutzt sind, werden aus dem Untersuchungsgebiet entfernt.

 

 

Herr Krause folgt dem Antrag von Herrn Jäkel mit Verweis auf das Kleingartenkonzept und den erforderlichen Erhalt der Kleingärten.

 

 

Herr Goetzmann macht deutlich, dass mit dieser Vorlage noch nicht die inhaltlichen Ziele einer etwaigen Entwicklungsmaßnahme beschlossen werden sollen, sondern Untersuchungen vorzunehmen. Aus diesem Grunde ist es fachlich nicht sinnvoll, vorab Möglichkeiten der Untersuchungen abzuschneiden.

Die Vorbereitenden Untersuchungen sollen die Grundlage dafür bilden in einem nächsten Schritt abzuwägen

a)      Ist überhaupt eine Entwicklungsmaßnahme sinnvoll?

b)      Welche Flächen werden mit einbezogen?

c)      Was sind die Ziele der Entwicklungsmaßnahme?

 

Herr Goetzmann ergänzt auf Nachfrage von Herrn Teuteberg, dass es in diesem Bereich einen minimalen städtischen Grundstücksbestand gibt.

 

 

Herr Krause betont nochmals, dass es um den Schutz der Kleingärten geht. Seines Erachtens gibt es rechtliche Konsequenzen mit Bekanntgabe der Durchführung Vorbereitender Untersuchungen.

 

 

Konsequenzen einer Vorbereitenden Untersuchung wären, dass weitere spekulative Erwartungen der Grundstückspreise nach oben unterbunden werden, informiert Herr Goetzmann.

 

 

Herr Kirsch spricht sich für den Bestand der Kleingärten aus, hält es aber trotzdem für sinnvoll diese Fläche in die Untersuchungen einzubeziehen.

 

 

Auch Herr Lehmann teilt diese Auffassung.

 

 

Herr Pfrogner äußert, dass die Fläche im FNP als Grün ausgewiesen und derzeit kein Bauland ist. Insofern sieht er keine Notwendigkeit.

 

 

Herr Jäkel hält an seinem Antrag fest und bittet um Abstimmung.

 

 

Herr Kirsch regt an, protokollarisch festzuhalten, dass mit der Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen keine Gefährdung der Kleingärten verbunden ist.

 

 

Herr Goetzmann widerspricht jedweder Fixierung von Einzelaussagen; hier wird ein 3. Schritt vor dem 1. Schritt erwartet. Vor Beginn einer Bestandsaufnahme und dem Fehlen einer Entscheidungsgrundlage, würde ein Teil der Entscheidung bereits im Vorgriff erwartet.

 

 

Der o.g. Änderungsantrag von Herrn Jäkel wird zur Abstimmung gestellt:

Zustimmung mit 4/2/3.

 

 

Die entsprechend veränderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

r das Gebiet  an der Nuthestraße zwischen Friedrich-Engels-Straße und Horstweg sind vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4 BauGB durchzuführen.

Das Untersuchungsgebiet ist im Lageplan (Anlage) abgegrenzt, der zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt wird.

 

Einschließlich Ergänzung:

Der Geltungsbereich wird verkleinert. Alle Flächen, die derzeit von Kleingärten genutzt sind, werden aus dem Untersuchungsgebiet entfernt.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage