16.01.2013 - 4.3 Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulan...

Beschluss:
abgelehnt
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Es besteht kein Redebedarf.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Die Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung ist im Rahmen der Bauleitplanung anzuwenden.

 

2.      Die Annahmen und die Auswirkungen der Richtlinie sind nach zwei Jahren zu valuieren.

 

3.      Sobald vom Land Brandenburg Programme zur Förderung im Bereich Mietwohnungsneubau aufgelegt werden, ist zu prüfen, ob Investoren in einem zu bestimmenden Umfang zur Inanspruchnahme dieser Förderung verpflichtet werden können und wie dieses in die Richtlinie aufgenommen werden kann.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

3

Ablehnung:

3

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage