23.01.2013 - 4.4 Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulan...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplaung und Stadterneuerung
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 23.01.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Dr. Scharfenberg macht für die Fraktion Die LINKE deutlich, dass das Anliegen, die Entwicklung der Mieten zu begrenzen mit der Richtlinie nicht erfüllt werde. Das Problem, was man sehe, sei, dass die Mieten in der Stadt weiter steigen; dies sei Fakt und ein solches Anliegen unterstütze man nicht.
Der Änderungsantrag der SPD enthalte eine Reihe von Änderungen. Seines Erachtens sei im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen nicht so votiert worden, insbesondere was den Passus unter Punkt 2. betreffe.
Herr Mike Schubert macht in seinen Ausführungen u.a. deutlich, dass Wohnen allein das Problem nicht löse; die Menschen benötigen eine entsprechende Infrastruktur in ihrem Umfeld. Die Haushaltslage der LHP werde in den nächsten Jahren Investitionen in soziale Infrastruktur nur begrenzt ermöglichen. Er möchte nicht, dass ein nächstes großes Baufeld aufgemacht wird und die soziale Infrastruktur nicht mit entwickelt werden könne.
Die SPD-Fraktion habe einen Vorschlag gemacht; es habe eine Studie gegeben. Er wirbt für die Zustimmung und betont, solange es keine Lösung gebe, soziale Infrastruktur neu zu bauen, sei dies eine verkürzt gedachte Stadtentwicklung.
Herr Schultheiß tut sich mit einer Entscheidung schwer. Einerseits führe die Richtlinie zu einer Steigerung der Kosten. Andererseits wäre es schön, wenn die Investoren sich an den Investitionen beteiligen können. Der Bau von Kitas sei Sache der Kommune.
Herr Dr. Scharfenberg verweist auf das Votum des Ausschusses für Stadtentwicklung und Bauen. Danach habe es die Zustimmung einschließlich noch abzustimmender redaktioneller Änderungen in der Richtlinie selbst gegeben. Jetzt habe man einen Katalog von Änderungen, insbesondere den Punkt 2. betreffend erhalten. Dies müsse inhaltlich diskutiert werden. Herr Dr. Scharfenberg plädiert für die Zurücküberweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen.
Frau Bankwitz verweist in ihren Ausführungen darauf, dass ohne die Richtlinie die kommunalen Entwicklungsträger für den Wohnungsbau einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den privaten Investoren haben. Mit der Richtlinie bestehe die Chance einer größeren Gleichbehandlung. Sie unterstützt das Anliegen, trotz der redaktionellen Unklarheiten.
Herr Heinzel spricht sich dafür aus, der Richtlinie grundsätzlich zuzustimmen, stimmt jedoch auch dafür, die redaktionellen Änderungen nochmals im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen zu diskutieren.
Frau Hüneke spricht sich dafür aus, die Richtlinie anzugehen; es habe eine ausführliche Diskussion im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen gegeben. Sie sei dankbar für die Initiative der Fraktion SPD; wer sagt, dass dies so nicht gemacht werden soll, müsse sagen, wie es gehen soll. Wichtig sei, dass gesagt werde, dass die Annahmen und Auswirkungen der Richtlinie nach zwei Jahren zu evaluieren sind.
Herr Heuer merkt u.a. an, dass die Evaluierung bereits vorgesehen ist. Gegebenenfalls sollte die Verwaltung die Änderungen nochmals erläutern.
Herr Klipp führt u.a. an, dass die grundsätzliche Diskussion im Ausschuss geführt worden sei. Seines Erachtens könne man eine Verteuerung der Mieten nicht ableiten; die Bauträger nehmen, was der Markt hergibt und wo sich das verändern wird, könne man nicht sagen. Die wesentliche Frage sei, ab wann die Richtlinie greifen soll. Der Antrag der SPD sei härter formuliert, was die Zustimmung der Vorhabenträger betrifft.
Herr Dr. Scharfenberg stellt den Geschäftsordnungsantrag, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen sich mit den konkreten Formulierungsänderungen nochmals beschäftigt, d.h. die Richtlinie nochmals in den Ausschuss zurückverwiesen wird.
Der Antrag auf Zurücküberweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen wird mit 7 Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen abgelehnt.
Dem Änderungs-Antrag der SPD-Fraktion wird mit 8 Ja-Stimmen und 4 Nein-Stimmen zugestimmt.
Der Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung wird mit den Änderungsvorschlägen der SPD-Fraktion mit 8 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung zugestimmt.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Die Richtlinie zur Kostenbeteiligung bei der Baulandentwicklung ist im Rahmen der Bauleitplanung anzuwenden.
2. Die Annahmen und die Auswirkungen der Richtlinie sind nach zwei Jahren zu valuieren.
3. Sobald vom Land Brandenburg Programme zur Förderung im Bereich Mietwohnungsneubau aufgelegt werden, ist zu prüfen, ob Investoren in einem zu bestimmenden Umfang zur Inanspruchnahme dieser Förderung verpflichtet werden können und wie dieses in die Richtlinie aufgenommen werden kann.
Anlagen zur Vorlage
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