12.02.2013 - 3.2 Vorrang Lärmaktionsplan vor Umbau Breite Straße...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Fraktion Die Andere SB (ff)
- Datum:
- Di., 12.02.2013
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Andere
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Dr. Bauer verweist auf die als Tischvorlage ausgereichte geänderte Begründung zum Antrag 12/SVV/0822 und geht erläuternd darauf ein. Er fasst zusammen, dass es besser sei, den Lärmaktionsplan jetzt voranzubringen und dafür die Verengung der Breiten Straße zurück zu stellen.
Frau Hüneke stimmt den Antrag nicht zu. Der Umbau der Breiten Straße ist insgesamt ein städtebaulicher Gewinn.
Auch Herr Heuer spricht sich dafür aus, den Antrag abzulehnen.
Herr Lehmann (Bereich Stadterneuerung) informiert, dass der Umbau bzw. die stadträumliche Qualifizierung der Breiten Straße ein Sanierungsziel im Sanierungsbiet Potsdamer Mitte dar stellt, das auch unabhängig von der Aufnahme im B-Plan Nr. 01 und der Errichtung des Turmes der Garnisonkirche besteht.
Die Qualifizierung der öffentlichen Räume gehört seit Jahrzehnten zu den bundesweiten Standardzielen in Sanierungsmaßnahmen. Es wäre nicht begründbar, insbesondere gegenüber den zur Zahlung von Ausgleichsbeträgen für die Aufwertung verpflichteten Eigentümern, wenn gerade einer der wichtigsten Stadträume in der Mitte aus den Einzelmaßnahmen ausgeklammert bzw. die Maßnahme deutlich verschoben würde.
Eine gesetzliche Grundaufgabe der Stadt in einem Sanierungs- (oder Entwicklung-)verfahren ist es, mit den kommunalen Projekten und den Bodenordnungsmaßnahmen in zeitliche Vorleistung zu treten, um die Voraussetzungen für die Investitionen Dritter zu schaffen bzw. diese Investitionen anzuregen. Herr Lehmann verweist hier beispielhaft auf das Bornstedter Feld, wo zum Zeitpunkt der Vorlaufinvestitionen in die Infrastruktur die künftigen Eigentümer überwiegend noch gar nicht bekannt waren.
Die gesetzlichen Grundlagen (besonderes Städtebaurecht in Verbindung mit Förderrecht) einer Sanierungsmaßnahme verpflichten die Stadt die Einnahmen des Verfahrens (Fördermittel, Eigenanteile, Grundstückserlöse, Ausgleichsbeträge) nur für das Sanierungsgebiet zu verwenden, für das sie bewilligt bzw. in dem sie erzielt wurden.
Im Umkehrschluss ist eine Verwendung für nicht förderfähige Zwecke, insbesondere außerhalb der Gebietsgrenzen unzulässig.
Das bedeutet im Ergebnis, dass ein Beschluss, der auf dem vorliegenden Antrag beruht, nicht umsetzbar wäre.
Herr Dr. Bauer erkundigt sich, ob mit der Umsetzung das "Stauproblem" gelöst wird?
Frau Hüneke äußert, dass es sich um eine verkehrspolitische Frage handelt. Noch in diesem Jahr wird sich das Stadtentwicklungskonzept Verkehr damit beschäftigen. Es ist ein Teil des Gesamtkonzeptes, um den Umweltverbund zu stärken.
Herr Goetzmann (Stadtplanung und Stadterneuerung) geht auf die Historie ein. Im Jahr 2006 hat es eine Gesamtplanung mit weitgehenden Untersuchungen für den gesamten Bereich gegeben. Das Ergebnis zeigt, dass das Netz in dieser Form leistungsfähig ist. Dies ist mit Simulationsuntersuchungen nachgewiesen worden.
Herr Lehmann ergänzt, dass in einem früheren Ausschuss die Ergebnisse der Verkehrstechnischen Untersuchung vorgestellt worden sind. Es erfolgte der Nachweis, dass auch während der Bauphase der Verkehr mit Beeinträchtigungen gewährleistet ist.
Herr Lehmann betont, dass die Stadt kein Geld für die Garnisonkirche ausgeben wird, sondern die Wiederherstellung des historischen Stadtgrundrisses im Vordergrund steht.
Herr Dr. Bauer bittet seinen Antrag abzustimmen. Seines Erachtens ruft die Verengung an einer Stelle eine verkehrliche Verstopfung hervor. Er hält das Projekt für sehr riskant.
Der Antrag mit der durch den Antragsteller geänderten Begründung wird zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Verlegung der Breiten Straße im Bereich des geplanten Baufeldes der Garnisonkirche wird zurückgestellt.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die vorgesehenen Mittel vorrangig für die Umsetzung der Straßenbaumaßnahmen des Lärmaktionsplanes einzusetzen, die derzeit wegen fehlender Finanzmittel nicht umgesetzt werden können (Mitteilungsvorlage 12/793).
(Begründung durch Antragsteller geändert)
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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