26.02.2013 - 3.1 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage, die auch in die Ortsbeiräte überwiesen worden ist, ein. Sie berichtet, dass aus den Ortsbeiräten keine Einwendungen erfolgt sind. Die Ortsbeiräte Marquardt, Uetz-Paaren und Neu-Fahrland tagen erst heute bzw. übermorgen, so dass vorgeschlagen wird, die Abstimmung heute vorbehaltlich der noch ausstehenden Voten durchzuführen.

Frau Holtkamp erinnert an die seit Jahren in regelmäßigen Abständen zur Bestätigung vorgelegte Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung macht aufmerksam, dass aufgrund des dringenden Bedarfs an neuen Wohnungsbauflächen das neu eingeführte Kriterium "Wohnungsbaupotenziale" zu einer entsprechenden Gewichtung größerer zügig zu aktivierender Wohnungsbauflächen beitragen soll. Auf die neu in die jeweilige Prioritätenstufe aufgenommenen Verfahren (in der Vorlage im Fettdruck dargestellt) geht Frau Holtkamp erläuternd ein.

 

 

Zur Rückfrage von Herrn Kirsch, weshalb beim B-Plan 41 "Medienstadt Babelsberg , 5. Änderung keine private Kostenübernahme erfolgt, teilt Frau Holtkamp mit, dass der private Grundstückseigentümer nicht bereit sei,  sich dieser Planung zu widmen. Von daher wird das Planverfahren durch die Verwaltung finanziert.

 

 

Frau Hüneke behält sich vor, zu den in der Prioritätenliste 2 befindlichen B-Plänen 7 und 9 "Gewerbe-und Marktzentrum Autobahnabfahrt Potsdam-Nord/Friedrichspark Teilbereich Satzkorn bzw. Teilbereich Uetz-Paaren, 2. Änderung ggf. zur Stadtverordnetenversammlung Änderungsbedarfe vorzubringen.

 

 

Die Vorlage wird vorbehaltlich der Voten der Ortsbeiräte unverändert zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Die Abstimmung erfolgt vorbehaltlich der noch ausstehenden Voten der Ortsbeiräte Marquardt, Uetz-Paaren und Neu-Fahrland.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2013 bis 2014 gemäß der in Anlage 1 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

8

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage