08.05.2002 - 4.15 Unterrichtung der Stadtverordneten

Beschluss:
abgelehnt
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Der Hauptausschuss hat die o. g. DS abgelehnt.

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Beschlusstext:

 

Stadtverordnete in Aufsichtsräten stadtbeteiligter Unternehmen stellen sich mindestens einmal im Jahr den Fragen der Gemeindevertretung zum jeweiligen Unternehmen.

Die laut Geschäftsordnung, § 104 Abs. 4, ohnehin bestehende Unterrichtungspflicht bei Angelegenheiten von besonderer Bedeutung bleibt davon unberührt.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 8 Ja-Stimmen.