08.05.2002 - 4.16 Werbesatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Antragstellerin Fraktion CDU hat im 2. Absatz die Terminstellung von Juni 2002 auf Dezember 2002 geändert.

 

Im Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wurde über die beiden Absätze des Beschlusstextes  getrennt abgestimmt; den 1. Absatz hat der o. g. Ausschuss abgelehnt, dem 2. Absatz (einschließlich der Terminänderung) wurde zugestimmt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Geywitz, Fraktion SPD, beantragt:

 

Getrennte Abstimmung der beiden Absätze des Beschlusstextes.

 

Abstimmung:

Der o. g. Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Abstimmung:

Der 1. Absatz der DS 02/SVV/0247 wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 11 Ja-Stimmen.

 

Abstimmung:

Der 2. Absatz der DS 02/SVV/0247 mit der geänderten Terminstellung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

 

Bis Dezember 2002 ist eine geänderte Werbesatzung zu erarbeiten.

Folgende Vorgaben sind dabei zu berücksichtigen:

 

-     Rechtssicherheit für die Werbetreibenden

-     Förderung des Wettbewerbs in der Werbewirtschaft

-     Verwendung internationaler Formate und

-     die Sicherung der Einnahmen für die Stadt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.