08.05.2002 - 4.16 Werbesatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.16
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Mi., 08.05.2002
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:04
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
02/SVV/0247 Werbesatzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die
Antragstellerin Fraktion CDU hat im 2. Absatz die Terminstellung
von Juni 2002 auf Dezember 2002 geändert.
Im Ausschuss
für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wurde über die beiden Absätze
des Beschlusstextes getrennt
abgestimmt; den 1. Absatz hat der o. g. Ausschuss abgelehnt, dem 2. Absatz
(einschließlich der Terminänderung) wurde zugestimmt.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Die
Stadtverordnete Geywitz, Fraktion SPD, beantragt:
Getrennte
Abstimmung der
beiden Absätze des Beschlusstextes.
Abstimmung:
Der o. g.
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei
einigen Gegenstimmen
und
einigen Stimmenthaltungen.
Abstimmung:
Der 1.
Absatz der DS 02/SVV/0247 wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 11
Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Der 2.
Absatz der DS 02/SVV/0247 mit der geänderten Terminstellung wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Bis
Dezember 2002 ist eine geänderte Werbesatzung zu erarbeiten.
Folgende
Vorgaben sind dabei zu berücksichtigen:
- Rechtssicherheit für die
Werbetreibenden
- Förderung des Wettbewerbs in der
Werbewirtschaft
- Verwendung internationaler Formate
und
- die Sicherung der Einnahmen für die
Stadt.