08.05.2002 - 3.6 Potsdamer Baumschutzverordnung

Beschluss:
geändert beschlossen
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(Behandlung des TOP  3.7 vor dem TOP 3.6)

 

Der Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz hat der o. g. DS mit folgenden Änderungen zugestimmt:

 

§ 1 Abs. 3 a:

Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 30 cm gemessen in einer Höhe von 130 m über dem Erdboden; das gilt auch ...

und:

Die Haftung von Rechtsnachfolgern ist einzuführen, entweder im § 6 oder als eigener Paragraph.

 

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Kruschat beantragt namens der Fraktion >Die Andere<:

 

Der § 5 ist zu streichen.

 

Abstimmung:

Der o. g. Änderungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 7 Ja-Stimmen.

 

Abstimmung:

Die durch den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz empfohlenen Änderungen im § 1 Abs. 3 a werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Verordnung zum Schutz der Bäume als geschützte Landschaftsbestandteile der Stadt Potsdam (Potsdamer Baumschutzverordnung).

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage