26.03.2013 - 3.2 Änderung B-Plan Nr. 18 Kirchsteigfeld (Süd-Ost)

Beschluss:
vertagt
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Die Einbringung entfällt  -  siehe Verständigung zur Tagesordnung.

 

Herr Naumann (Bürgerinitiative Kirchsteigfeld) nimmt das Rederecht wahr. Er berichtet von der letzten Sitzung der BI, in der nach umfangreicher Diskussion erneut der Beschluss gefasst wurde, die Ablehnung des Antrages zur Umwidmung der Gewerbeflächen in Wohnungsbauflächen zu empfehlen. Man möchte die Gewerbeflächenansiedlung beibehalten, da diese als Lärmschutz von der Autobahn gelten. Für die Bewohner einer  Wohnbebauung befürchtet man Gesundheitsrisiken in dem Bereich. Desweiteren seien bei möglichen 9000 EW zusätzlich zu hohe Verkehrsbelastungen zu erwarten der Ursprüngliche Slogan für das Kirchsteigfeld – Wohnen und Arbeiten am Standort Stadt der kurzen Wege – soll  erhalten bleiben. Die bisher unzureichende Gewerbeentwicklung sei Schuld des Eigentümers.

 

Herr Frerichs (Wirtschaftsförderung) verweist auf das von der STVV am 4. April 2012 beschlossene Gewerbeflächensicherungskonzept (GSK), in dem die GE-Fläche des Kirchsteigfeldes eine der 40 Potenzialflächen 2020 (P 20) ist. Das Projektteam Gewerbeflächensicherung lehnte in Kenntnis des Antrages der CDU/ANW die beantragte Umwidmung ab (sh. Anlage Stellungnahme vom 22.03.2013).

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