15.05.2002 - 2 Neufassung der Hauptsatzung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Calek verweist auf die zur letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ausgereichte Fassung der neuen Hauptsatzung. Dazu haben sich nunmehr weitere redaktionelle und inhaltliche Änderungen ergeben, die von ihr im Einzelnen wie folgt vorgetragen werden:

 

§ 4 Abs. 2             soll der Verweis auf § 3 Abs. 4 gestrichen werden;

 

 § 7                wird die geänderte Fassung des Änderungsantrages der Fraktion PDS zum Akteneinsichtsrecht aufgenommen. Da sich damit die Nummerierung der weiteren Paragraphen verändert, wird eine aktualisierte Fassung zur Sitzung der StVV am 05.06.2002 ausgereicht.

 

§ 10 Abs. 3      hier sind die Vergaben wieder aufzunehmen

 

§ 13 Abs. 4    Ziff. 2 ist der Satz ..., die ihren Sitz in der Landeshauptstadt Potsdam hat. – zu streichen, da dies eine Einschränkung darstellt

 

§ 14 Abs. 1            ist folgende Korrektur im 3. Satz vorzunehmen: §§ 3 – 7 AGKJHG Brandenburg

 

§ 15 Abs. 2       sind die 13 € zu streichen und dafür 15 € einzusetzen

 

§ 20 Abs. 2            ist in der zweiten Zeile „zuzustellende“  zu streichen, dafür ist „zutreffende“ einzusetzen.

 

Anschließend beantwortet Frau Calek die Nachfragen der Hauptausschussmitglieder, so von Herrn Kapuste zum Akteneinsichtsrecht und Herrn Dr. Scharfenberg zur pauschalen Entschädigung des Ausländerbeirates. Das Innenministerium hatte diesbezüglich Bedenken zur Aufnahme einer Entschädigungsregelung in die Hauptsatzung geäußert. Herr Krause empfiehlt, dem Hinweis des Innenministeriums in der Weise Rechnung zu tragen, dass die Mitglieder des Ausländerbeirates keine pauschale Entschädigung, sondern  Sitzungsgeld erhalten. Herr Mühlberg weist darauf hin, dass damit der im Januar 2002 gefasste Beschluss zur Zahlung einer pauschalen Aufwandsentschädigung erweitert werden muss, wenn dazu keine Regelung in die Hauptsatzung aufgenommen wird.

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die durch weitere redaktionelle und inhaltliche Änderungen modifizierte Fassung der Hauptsatzung vom 30.04.2002 zu beschließen. Bezüglich des Ausländerbeirates ist der Beschluss vom Januar 2002 zu ändern.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage