09.05.2001 - 9.6 Entwurf einer Volksfestsatzung für die Stadt Po...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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(Zu diesem Tagesordnungspunkt hat die Stadtverordnetenversammlung den Antrag auf Rederecht eines Vertreters des Schaustellerverbandes bestätigt. Dieser ist zum Zeitpunkt der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes nicht anwesend.)

 

 

Die Begründung der o. g. DS erfolgt durch den Stadtverordneten Krause namens der Fraktion PDS.

 

 

 

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schubert beantragt namens der Fraktion SPD:

 

Überweisung der o. g. DS in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften und in den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.

 

Gegen den Antrag des Stadtverordneten Backhaus, Fraktion PDS, den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften mit der Federführung zu beauftragen, erhebt sich kein Widerspruch.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 01/0295 in den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Liegenschaften (ff.) sowie in den Ausschuss für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Entwurf einer „Volksfestsatzung für die Stadt Potsdam" vorzubereiten. Dabei sollten nachfolgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:

 

1. Von den in Potsdam regelmäßig wiederkehrenden und zeitlich begrenzten Veranstaltungen, die für die Teilnahme von Angehörigen des reisenden Gewerbes im Sinne der Gewerbeordnung (Schausteller) geeignet sind, werden  2-3 Veranstaltungen als Volksfeste gem. § 60b der Gewerbeordnung und der Weihnachtsmarkt sowie ein weiterer Markt  als Spezialmärkte gem. § 68 der Gewerbeordnung durchgeführt.

 

2. Für diese Volksfeste und Märkte sind jeweils im einzelnen:

- die Verantwortung für die Betreibung und die örtlichen und zeitlichen Bedingungen der

  Durchführung  festzulegen;

- bei den durch die Stadt ausgeschriebenen Betreibungen die Betreibungszeiten

  grundsätzlich auf zwei Jahre zu begrenzen;

- Gebühren, Abgaben und Steuern soweit sie durch die Stadt erhoben  oder in

  Betreibungsverträgen der Stadt festgelegt werden ,  für Teilnehmer des reisenden

  Gewerbes unter  konkreter Angabe der jeweiligen Gebühren-, Abgabe- und Steuerart zu

  erlassen oder erheblich zu senken.

 

3. Die Beschlussvorlage ist mit einer Mitteilung zu den Arbeits- und Lebensbedingungen  des reisenden Gewerbes in Potsdam und seinem Umland bezüglich folgender Umstände zu verbinden:

- Erleichterungen hinsichtlich technischer Überwachungen und Überprüfungen sowie bei

  Transportfahrten;

- Zukunfts- und Bildungschancen der Schaustellerkinder;

- Zum Wiederkehrrecht ausländischer Arbeitskräfte und Besonderheiten ihrer Arbeits- und

  Lebensbedingungen.

 

Der Entwurf der Volksfestsatzung ist der Stadtverordnetenversammlung im Oktober 2001 vorzulegen.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=836&selfaction=print