14.05.2013 - 4.1 Bebauungsplan SAN - P 16 "Stadterweiterung Nord...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Kirsch erklärt sich zu diesem TOP für befangen und beteiligt sich weder an der Diskussion noch an der Abstimmung.

 

 

Herr Lehmann (Stadterneuerung) bringt die Vorlagen SAN P 16 und SAN P 04 gemeinsam ein und beantwortet Rückfragen zu den Planungszielen.

 

 

Hinsichtlich der kulturellen Nutzungen erkundigt sich Herr Dr. Bauer zum B-Plan SAN P 16, was mit der Beteiligung des AStA bezweckt sei und Frau Hünecke nach den Bindungsfristen der Fördermittel. Insbesondere, wie die kulturellen Nutzungen des studentischen Kulturzentrums über die Eigentümerschaft des Studentenwerks und die Bindungsfristen der Förderung hinaus gesichert werden?

 

 

 

Herr Lehmann teilt mit, dass mit der Erweiterung des B-Plans SAN P 16 beabsichtigt ist, neben der Sicherung der Wohnfunktion auch die in den Nutzungsarten und auch räumlich erweiterten Funktionen des studentischen Kulturzentrums in Übereinstimmung mit der Förderung zu sichern.

 

 

Die Vorlagen werden gesondert zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SAN – P 16 „Stadterweiterung Nord“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB geändert.

2.      Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird um die Grundstücke Gutenbergstraße 1 bis 6 und Hermann-Elflein-Straße 8 bis 10 erweitert.

3.      Der Bebauungsplan SAN-P 16 „Stadterweiterung Nor ist in einem vereinfachten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 1 BauGB aufzustellen (s. Anlagen 1 und 2).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

10

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage