14.05.2013 - 4.4 Werbesatzung, Teilbereich Innenstadt, Auslegung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Stadtplanung und Stadterneuerung) bringt die Vorlage ein.

 

 

Herr Heuer bedauert, dass die Vorlage erst jetzt zur Auslegung gebracht wird, obwohl der Beschluss zur Änderung bereits 2 Jahre zurück liegt. Er bittet die Verwaltung, das Verfahren zügig zu Ende zu bringen.

 

 

Herr Beck (Bauordnung und Denkmalpflege) erläutert die Gründe für die gegenüber der ursprünglichen Zeitplanung eingetretene Verzögerung. Im Interesse einer guten Handhabbarkeit und Durchsetzbarkeit sei die Satzung vereinfacht und "entschlackt"  worden – dies habe Zeit gekostet.

 

Herr Cornelius bestätigt, dass die hier vorliegende Ausführung mit allen Beteiligten abgestimmt worden sei und eine gute Handlungsgrundlage für die Verwaltung darstellt. Er empfiehlt die zügige Umsetzung.

 

Nach kurzer inhaltlicher Verständigung wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam, Teilbereich Innenstadt, 1. Änderung ist gemäß § 81 Abs. 9 Satz 3 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) öffentlich auszulegen (s. Anlage 1).

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

10

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

1

 

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Anlagen zur Vorlage