22.05.2002 - 5 Verkauf des Kunstspeichers

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Schüler wurde von Frau Hüneke beauftragt, einen Änderungsantrag zur DS 02/SVV/0224 auszureichen.

Frau Knoblich wies Herrn Schüler darauf hin, dass er nicht antragsberechtigt ist.

 

O. g Änderungsantrag übernahm Herr Dr. Stahlberg, allerdings ohne die festgeschriebene Bindung "Sollten finanziellen Mittel frei werden, sind diese für investive Maßnahmen im Bereich der Bildenden Kunst in Potsdam einzusetzen."

 

Herr Krause bittet um Aufnahme ins Protokoll.

"Ich bin nicht gegen den o. g. Satz, weil er mir nicht gefällt, sondern weil er nicht realisierbar ist."

 

In der Diskussion wurde von mehreren Ausschussmitgliedern die Meinung vertreten, o. g. Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln.

 

Herr Schöder fragte nach, was passiert, wenn wir verkaufen? Was wird aus den bereits geflossenen Fördermitteln?

Dazu erklärte Herr Meck, dass es sich hier um einen Prüfauftrag handelt.

Er versteht den Antrag so, dass keine Zuwendungen zurückgezahlt werden müssen. Wenn diese Thematik spruchreif wird, muß die Verwaltung eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung einreichen.

 

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Beschlusstext  Änderungsantrag zur DS 02/SVV/0224

 

"Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Klärung über die Zukunft des Gebäudes vom ehemaligen Kunstspeicher in der Zeppelinstraße herbeizuführen.

Dazu ist mit dem Land darüber zu verhandeln, unter welchen Bedingungen das Gebäude einer Wiederverwendung zugeführt werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass keine finanziellen Lasten für die Stadt daraus entstehen.Sollten finanzielle Mittel frei werden, sind diese für investive Maßnahmen im Bereich der Bildenden Kunst in Potsdam einzusetzen.

Eine eventuelle neue Nutzung des Gebäudes in der Zeppelinstraße soll auch unter

dem Aspekt der Stadtentwicklung geprüft werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Oktober über die Ergebnisse in den Ausschüssen Kultur, Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und Finanzen und Liegenschaften Bericht zu erstatten.

 

 

Saskia Hüneke

Fraktionsvorsitzende"

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis zum Antrag den Satz der Bindung herauszunehmen:

 

6/0/1

 

Damit lautet der Antrag:

 

"Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Klärung über die Zukunft des Gebäudes vom ehemaligen Kunstspeicher in der Zeppelinstraße herbeizuführen.

Dazu ist mit dem Land darüber zu verhandeln, unter welchen Bedingungen das Gebäude einer Wiederverwendung zugeführt werden kann. Dabei ist zu berücksichtigen, dass keine finanziellen Lasten für die Stadt daraus entstehen.

Eine eventuelle neue Nutzung des Gebäudes in der Zeppelinstraße soll auch unter dem Aspekt der Stadtentwicklung geprüft werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Oktober über die Ergebnisse in den Ausschüssen Kultur, Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen und Finanzen und Liegenschaften Bericht zu erstatten."

 

Abstimmung des Antrages 02/SVV/0224 in o. g. geänderter Form:

 

6/0/1