22.05.2013 - 4.7 Satzung Entwicklungsbereich "Krampnitz"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Klipp (Geschäftsbereich 4 - Stadtentwicklung und Bauen) bringt die Vorlage ein.

 

Herr Lehmann (Fachbereich 46 - Stadtplanung und Stadterneuerung) stellt die Maßnahme Krampnitz vor und erläutert die Entwicklung.

 

Herr Jesse (Geschäftsführer der Polo Beteiligungsgesellschaft mbH) erörtert die finanzielle Einschätzung der Maßnahme, welche eher konservativ, in Bezug auf die zu erwartenden Einnahmen, geplant und von einem Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt wurde.

 

Herr Schüler bittet den Bescheid vom Land dem Protokoll beizufügen. Er fragt, ob der Rahmenvertrag mit der TG noch gültig ist.

 

Herr Klipp berichtet über ein extern erstelltes Gutachten, welches die Maßnahme bestätigt hat.

 

Herr Schultheiß fragt, ob die -10 Mio. € durch höhere Grundstücksverkäufe wieder eingespielt werden könnten.

 

Herr Jesse bejaht dies, aber man müsse Vorsicht walten lassen und daher seien die Erlöse eher konservativ eingeschätzt worden um auf der sicheren Seite bei der Finanzierung zu stehen.

 

Herr Stab fragt, ob die Tram-Trasse in der Planung und Kalkulation berücksichtigt wurde.

 

Herr Jesse erläutert, dass es sich hier nur um eine Plausibilisierung handelt, was nicht vergleichbar mit einem städtebaulichen Wettbewerb ist. Daher beziehen sich die Planungen nur auf die Maßnahme vor Ort.

 

Frau Gräf möchte wissen, in welcher Jahresscheibe des mehrjährigen Projektes, ein negatives Saldo entsteht.

 

Herr Jesse gibt zur Kenntnis, dass dies im ersten Jahr durch eine Kreditaufnahme passiert, da hier die Abrisskosten entstehen.

 

Herr Schubert möchte wissen, wann der Bescheid endgültig feststeht und ob eine Verkehrsanalyse erfolgt ist.

 

Herr Klipp erläutert die Rechtsmittel binnen 4 Wochen, oder man müsse abwarten, was ab 2018 geschieht. Die Verkehrsanalyse erfolgt mit der Bauleitplanung.

 

Herr Heinzel fragt, ob die Kosten zur Beseitigung der Deponie inklusive sind bzw. berücksichtigt wurden.

 

Herr Jesse erläutert, dass diese Kosten Bestandteil der Maßnahme sind, sofern das Grundstück Bestandteil wird.

 

Herr Schubert fragt, was passiert, sollte die TG doch alle Rechtsstreitigkeiten gewinnen.

 

Herr Klipp informiert, dass dann erst recht Bedarf an dieser Maßnahme besteht. Die Verkehrsanalyse wird in den nächsten 2-3 Jahren folgen.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Entwicklungsbereichs „Krampnitz“ (Anlage 1) wird gemäß § 165 Abs. 6 BauGB beschlossen. Die Begründung (Anlage 2) wird gebilligt.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen