29.05.2013 - 4.10 Werbesatzung, Teilbereich Innenstadt, Auslegung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Redebedarf besteht zu dieser Vorlage nicht, so dass diese zur Abstimmung gestellt wird:

 

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Die Werbesatzung der Landeshauptstadt Potsdam, Teilbereich Innenstadt, 1. Änderung ist gemäß § 81 Abs. 9 Satz 3 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) öffentlich auszulegen (s. Anlage 1).

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

12

Ablehnung:

  0

Stimmenthaltung:

  4

 

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Anlagen zur Vorlage