16.05.2013 - 2.2 Laubentsorgung

Beschluss:
vertagt
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Herr Jäkel bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Frau Kluge (FB Ordnung und Sicherheit) teilt mit, dass seit 2010 die Aufnahme und Entsorgung von Laub ausschließlich in den Reinigungsklassen 1 bis 5 satzungsgemäß geregelt sind. Die hierfür entstehenden Kosten sind Bestandteil der Gebührenkalkulation. Grundstückseigentümer der RK 6 sind selbst reinigungsverpflichtet und werden somit nicht zur Straßenreinigungsgebühr herangezogen. Alles Laub muss dort, wo ein Straßenanlieger reinigungsverpflichtet ist, vom Anlieger aufgenommen und in der RK 6 auch von diesem entsorgt werden.

Sie bietet an, die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung als Anlage zur Niederschrift auszureichen, wenn dies gewünscht ist.

 

Herr Heuer fragt den Antragsteller, welche Straßenreinigungssatzung ab wann dahingehend überarbeitet werden soll.

 

Herr Jäkel antwortet, dass dies dannr die Satzung ab 2014 greifen soll.

Er ändert den Antrag wie folgt:

„Die Laubentsorgung für Bäume an öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Potsdam wird unabhängig von den Reinigungsklassen der Straßenreinigung wie bisher bis 2009 durch die STEP vorgenommen.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die notwendige Veränderung der Straßenreinigungssatzung 2014 rechtzeitig vorzulegen, um die Laubentsorgung in diesem Jahr wie bisher bis 2009 sichern zu können.“

 

Herr Kirsch beantragt, den Antrag bis zur nächsten Satzung des KOUL zurückzustellen.

 

Herr Jäkel übernimmt dies und bittet um Ausreichung der schriftlichen Stellungnahme.

 

Herr Dr. Gunold, fragt ob auch eine Laubentsorgung erfolgen muss, wenn der Baum nicht Eigentum des Anliegers ist.

 

Frau Kluge erklärt, dass dies unabhängig vom Eigentum am jeweiligen Baum gilt. Entscheidend hierfür ist, dass sich das Laub auf der zu reinigenden Straße oder dem Gehweg befindet.

 

Herr Heuer bittet um Abstimmung über die Zurückstellung der Drucksache mit der Maßgabe der Ausreichung der Stellungnahme der Verwaltung als Anlage zur Niederschrift.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:                            11

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                0

 

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