05.06.2013 - 6.7 Änderung der Satzung über die Entschädigung der...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Hauptausschuss hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Entschädigungssatzung vom 02.11.2009 wird in § 9 um den Absatz 5 ergänzt:

 

Anträge nach dieser Satzung können auch in elektronischer Form gemäß § 126 a BGB eingereicht werden.“

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen