05.06.2013 - 5.3 Bebauungsplan Nr. 34-4 "Eichenallee / Grabenstr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 34-4 “Eichenallee / Grabenstraße“ ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (siehe Anlage).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 34-4 "Eichenallee / Grabenstraße" in seinen Geltungsbereichsgrenzen ist gemäß § 1 Abs. 8 BauGB aus dem räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 34 "Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße" herauszulösen (siehe Anlage).

 

  1. Die Festlegung der Priorität entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2011 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung soll für den Bebauungsplan Nr. 34-4 "Eichenallee / Grabenstraße" erst im weiteren Aufstellungsverfahren bestimmt werden.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen