12.06.2013 - 4 Jahresabschluss der Landeshauptstadt Potsdam zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Exner stellt den Jahresabschluss 2010 der Landeshauptstadt Potsdam vor.

 

Herr Stab fragt nach der Minderrung im Anlagevermögen in Höhe von 3,73 Mio. €.

 

Herr Exner erläutert kurz die Übertragung der Stadtbeleuchtung an die Stadtwerke Potsdam GmbH.

 

Frau Hofmann (Bereich 907 Rechnungsprüfungsamt) erläutert zusätzlich die Bilanbergänge.

 

Herr Schultheiß hat im Vorfeld Fragen geäert, welche von Herrn Exner wie folgt beantwortet werden:

 

1. Wer hat die in Anlage 4 aufgeführten über- bzw. außerplanmäßigen Aufwendungen genehmigt?

Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sowie Finanzierungstätigkeit entscheidet bei Beträgen bis 100.000 EUR der Kämmerer sowie bei Beträgen bis 300.000 EUR der Hauptausschuss.

Bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Auszahlungen aus Investitionstätigkeit entscheidet bei Beträgen bis 500.000 EUR der mmerer sowie bei Beträgen bis 1.000.000 EUR der Hauptausschuss.

 

2. Anlage 4 Seite 2 - Aufwendungen für Headhunting FB-Leiter 100.000 Euro:  Um welchen FB-Leiter handelte es sich? Sind derartige Summe üblich? War die Ausgabe nicht vorhersehbar, so dass sie als „außerplanmäßig“ bezeichnet wird?

Hier wurden 3 Fachbereichsleiterstellen mit externer Unterstützung neu besetzt.

 

3. Anlage 4 Seite 3 - Aufwendungen für ehrenamtliche tigkeit 11.565 Euro: Wer waren die Nutznießer dieser Aufwendungen? Gab es dabei Auffälligkeiten?

Hierbei handelt es sich um erhöhte Aufwendungen für Stadtverordnete, insbesondere Kinderbetreuungskostenrückerstattungen sowie geltend gemachte Verdienstausfälle.

 

4. Anlage 4 Seite 4 - 90.000 Euro als höherer Ertrag/höherer Aufwand durch neuen Personalausweis: Was verbirgt sich dahinter? Müsste es nicht eine Erstattung durch den Bund geben?

              Aufwand = Mehrkosten der Bundesdruckerei

              Ertrag = Mehreinnahmen durch Ausgabe des „neue“ Personalausweises

Die Kosten im Vorfeld nicht genau beziffert werden (bei der Planung)

 

5. Anlage 4 Seite 9 - 32.111 Euro drohende Verpflichtungen aus anhängigen Gerichtsverfahren Sanierungsmaßnahmen:

Um welche Maßnahmen handelte es sich? Wer hat die Klage angestrengt?

Gegenstand des Rechtsstreites war eine offene Gewerklohnrechnung in der Schiffbauergasse und daraus entstand die Verpflichtung, eine Rückstellung zu bilden, da das Gerichtsverfahren nicht im Haushaltsjahr 2010 abgeschlossen werden konnte.

 

6. Anlage 4 Seite 12 - 56.305 Euro ökologische Ausgleichszahlungen: Warum handelte es sich?

Hierbei handelt es sich um zusätzliche Aufwendungen für Ersatzzahlungen und -pflanzungen für Baumfällungen, zum Beispiel am Werderschen Damm. Diese waren durch Mehrerträge im Budget gedeckt.

 

7. Anlage 4 Seite 12 - 50.000 Euro Zuschüsse für Projekt M 100, da die Projektförderung durch Dritte nicht in vollem Umfange realisiert wurde: Worum handelte es sich Bitte detaillierter beschreiben!

Das M 100 ist ein internationales Treffen der 100 wichtigsten Medien der Welt. Dieses Treffen ist von hohem internationalem Interesse und die Veranstaltung wird aus Spendeneinnahmen realisiert. 50 Tsd. € konnten nicht durch Spendeneinnahmen realisiert werden und wurden vom Oberbürgermeister bezuschusst.

 

8. Anlage 4 Seite 19 - 310.000 Euro Kanuscheune: Hat es dazu die Zustimmung der SVV gegeben? Wie ist die Summe zu sehen im Verhältnis zur Förderung des Breitensports und der anderen Ausgaben für die Sportförderung?

310 Tsd. € Investitionsvolumen unterliegen der Üpl-Befugnis des Kämmerers. Hierbei handelt es sich um eine konkrete Maßnahme beim „Luftschiffhafenprojekt“.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtfehlbetrag von € -7.229.388,65 sowie in der Finanzrechnung einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen an eigenen Zahlungsmitteln von € 2.250.190,00 sowie einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen an fremden Zahlungsmitteln von € -2.394.964,52 aus.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2010 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 (Anlage 3) zur Kenntnis.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2010 erforderlichen Mittelentsperrungen in den Aufwendungen und Auszahlungen zur Gewährleistung der Deckung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (Anlage 5)

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 erteilt.
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

2

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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