20.08.2013 - 3.2 Jahresabschluss der Landeshauptstadt Potsdam zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Klipp informiert hinsichtlich der Einbringung der Vorlage, dass sich die Beratung in den Fachausschüssen nur auf den Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Fachausschusses beziehen kann. Durch den Fachbereich Finanzen und Berichtswesen wurde mitgeteilt, dass dieser sich ausschließlich auf die Diskussion in den Ausschüssen mit übergreifender Zuständigkeit (Finanzausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss und Hauptausschuss) vorbereiten und diese begleiten wird.

Herr Klipp unterbreitet das Angebot, Fragen der Ausschussmitglieder aufzunehmen und mit dem Protokoll zu beantworten.

 

 

Seitens der Ausschussmitglieder besteht kein Nachfragebedarf.

 

 

Die Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den vom Oberbürgermeister festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 in der vorliegenden Fassung (Anlage 1). Der Jahresabschluss weist in der Ergebnisrechnung einen Gesamtfehlbetrag von € -7.229.388,65 sowie in der Finanzrechnung einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen an eigenen Zahlungsmitteln von € 2.250.190,00 sowie einen Saldo aus Ein- und Auszahlungen an fremden Zahlungsmitteln von € -2.394.964,52 aus.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt darüber hinaus alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten bekannt gewordenen unabweisbaren über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Haushaltsjahres 2010 (Anlage 2). Die Unabweisbarkeit wurde durch das Rechnungsprüfungsamt im Rahmen der Jahresabschlussprüfung bestätigt.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 (Anlage 3) zur Kenntnis.

 

  1. Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt alle im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2010 erforderlichen Mittelentsperrungen in den Aufwendungen und Auszahlungen zur Gewährleistung der Deckung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen (Anlage 5)

 

  1. Dem Oberbürgermeister wird, entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsamtes, nach § 82 Absatz 4 BbgKVerf uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2010 erteilt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

4

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

4

 

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Anlagen zur Vorlage