23.05.2002 - 10 Antragsrecht für Fachausschüsse der StVV

Beschluss:
abgelehnt
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Herr Jäkel empfiehlt die Zustimmung zu dem Antrag.

 

Herr Stephan spricht sich gegen den Antrag aus.

 

Frau Reiß spricht sich für den Antrag aus. Aus ihrer Sicht besteht kein Unterschied zwischen einem Antrag und einem Änderungsantrag.

 

Herr Lehmann begrüßt den Antrag und weist darauf hin, dass dieser nicht unterschrieben ist.

 

Frau Calek macht deutlich, dass gemäß § 50 der Gemeindeordnung die Beratung und Empfehlung durch die Ausschüsse festgeschrieben ist. Es besteht kein Initiativrecht der Ausschüsse.

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Beschlusstext:

§ 21 (1), Satz 1 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung erhält folgende

neue Fassung:

 

Beschlussvorlagen und Anträge können vom Oberbürgermeister/von der Oberbürgermeisterin, von Fraktionen, von Ausschüssen der Stadtverordnetenversammlung und von Stadtverordneten eingebracht werden.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:            3

Ablehnung:            3

Enthaltung:            0

Der Antrag wird abgelehnt.