23.05.2002 - 5 Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließun...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann erläutert die Beschlussvorlage.

 

Herr Lehmann bittet um Erläuterung zum § 3 Abs. 5 Satz 1.

 

Herr Goetzmann erklärt, dass sich dies jeweils auf die Baugenehmigungen der einzelnen Gebäude bezieht.

Das gesamte Bauvorhaben muss spätestens 7 Jahre nach Inkrafttreten der Satzung abgeschlossen sein.

 

Frau Geywitz stellt fest, dass die Richtwerte für die Stellplatznachweisquote nicht erfüllt sind. Wie hoch ist die Unterschreitung?

 

Herr Goetzmann weist darauf hin, dass bis 25 % unterschritten werden kann.

 

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Beschlusstext:

1.   

Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 BauGB wird über die Anregungen und Bedenken der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zum Vorhaben- und Erschließungsplan  Nr. 16 „Zeppelinstraße/Kastanienallee" entsprechend Anlage 1, 1a und 1b sowie entsprechend Anlage 2 zu der Vereinfachten Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans entschieden. 

 

2.  

Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 „Zeppelinstraße/Kastanienallee" wird einschließlich der Vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 7 BauGBMaßnG beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 3). 

 

3.  

Dem Durchführungsvertrag zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 16 „Zeppelinstraße/ Kastanienallee" wird zugestimmt (s. Anlage 4).  

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:            6

Ablehnung:            1

Enthaltung:            0

Dem Antrag wird zugestimmt.