23.05.2002 - 12 Investitionsplanung und Gebührenentwicklung im ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Datum:
- Do., 23.05.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr
Schenke bringt die
Mitteilungsvorlage ein.
Herr
Jäkel weist darauf
hin, dass der Gebührenanstieg so gering wie möglich gehalten werden soll.
Herr
Lehmann macht
deutlich, dass die Gebührenerhöhung nicht nachvollziehbar ist.
Er fragt
nach den Mehreinnahmen durch die Regenwasserableitung.
Herr
Schenke betont,
dass die Investitionsverpflichtungen aufgrund gesetzlicher und vertraglicher
Regelungen nicht abwendbar sind.
Zur
Gebührenprognose erklärt er, dass bei einem Anteil von mehr als 12 % durch
Regenwasser abgerechnet werden muss. Zurzeit wird geschätzt, dass der Anteil 16
% beträgt.
Herr
Rietz weist darauf
hin, dass Trink- und Abwasser getrennt abzurechnen sind.
Er stellt
fest, dass durch Einnahmen des Verkaufs des Wasserbetriebes die Investitionen
von 1998 bis 2002 hätten gedeckt werden können.
Herr
Schenke erklärt,
dass die Anteile an den Gebühren aufgeschlüsselt und nachgereicht werden.
Frau
Geywitz fragt, in
welcher Höhe die einzuführende Grundgebühr im Abwasserbereich sein sollte.
Herr
Schenke macht
deutlich, dass es zwischen der Stadt und dem Wasserbetrieb einen Vertrag gibt,
in dem auch Investitionen enthalten sind.
Die
Mitteilungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.